Zusammenfassung des Artikels
«Le profilage racial du point de vue des victimes» (französisch)
Autorin
Denise Graf ist Juristin der Schweizer Sektion von Amnesty International und unter anderem zuständig für Fälle von polizeilicher Gewalt.
dgraf@amnesty.ch
Pour la victime, le profilage racial représente toujours un traumatisme important qui laisse un sentiment d’humiliation, d’exclusion et d’incompréhension face à l’arbitraire. Il est extrêmement coûteux de mener une procédure pénale contre la police et malheureusement, la réponse du service d’aide aux victimes équivaut souvent à une retraumatisation.
Amnesty International wird regelmässig von Personen kontaktiert, die sich als Opfer diskriminierender Behandlung sehen, weil sie auf Grund ihrer «Merkmale» einem bestimmten Täterprofil entsprechen. Im November 2012 meldete sich beispielsweise ein Student aus Westafrika bei der Organisation und berichtete über eine solche Erfahrung. Er war gestossen, zu Boden gebracht und von mehreren Polizeibeamten ohne Begründung auf das Polizeirevier geführt worden, wo er seine Kleider ausziehen musste. Die Polizei entschuldigte sich, nachdem sie erfahren hatte, dass er in der Schweiz studierte. Für die Opfer bedeutet racial profiling immer eine Traumatisierung, die ein Gefühl der Demütigung, der Ausgeschlossenheit und der Willkür hinterlässt. Kommt es zu einer Strafanzeige, werden die polizeilichen Praktiken vom zuständigen Staatsanwalt oder sogar von den Gerichten häufig gedeckt. Zudem ist es sehr kostspielig, ein Strafverfahren gegen die Polizei zu führen. Die Antwort der Opferhilfedienste gerät oft zu einer weiteren Traumatisierung, denn hier werden Klagen von Personen, die Minderheiten angehören, kritisch aufgenommen, und oft wird einfach darauf hingewiesen, dass die Polizei berechtigt ist, solche Identitätskontrollen durchzuführen.
Die Festnahme einer Person auf Grund ihres Geschlechts, ihrer «Rasse», ihrer Hautfarbe, Religion, Sprache, ihres Alters, ihres sozialen Status, ihrer Art, sich zu kleiden, oder auf der Grundlage anderer besonderer Merkmale ist totale Willkür und muss untersagt werden. Es gilt zu klären, nach welchen Kriterien die Polizei eingreift. Nimmt sie eine Interessenabwägung vor zwischen objektiven Indizien für und gegen eine Straftat, oder handelt sie willkürlich, indem sie ausschliesslich nach dem racial profiling vorgeht?