TANGRAM 33

Rassismusbekämpfung − wie weit sind wir?

Autorin

Carmel Fröhlicher-Stines ist Psychologin und Gestaltpsychotherapeutin mit eigener Praxis. Ihre Spezialgebiete sind interkulturelle Beziehungen und Integrationsfragen. Sie ist Co-Gründerin der Organisation Equipe-PEP (Équipe pour le perfectionnement de L’éducation professionnelle), die ein Projekt in Haiti durchführt.
cstines@gmx.net

In dieser TANGRAM-Ausgabe, der 33., mit dem Fokus auf «Anti-Schwarzem-Rassismus», melden sich sowohl Mitglieder der schwarzen Community in der Schweiz als auch Mitglieder von verschiedenen NGOs, die Rassismus bekämpfen, und von Behörden, die sich mit dem Thema befassen, zu Wort. Es wird eine Vielfalt an Perspektiven angeboten, die von philosophischen Erörterungen über die Eigenheit des Rassismus gegen Schwarze bis hin zu konkreten Fallbeispielen in den Städten und Dörfern der Schweiz reichen.

Im September dieses Jahres wird TAN-GRAM 18 Jahre alt. Das Bulletin hat während dieser Jahre interessante Artikel von verschiedenen Autoren, die dem Rassismus den Kampf angesagt haben, publiziert. Es hat viele Themen aufgegriffen und dem Schweizer Publikum zugänglich gemacht und damit zur Meinungsbildung beigetragen. TANGRAM bietet der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus EKR auch die Möglichkeit, ihre Arbeit einem breiteren Publikum zugänglich zu machen.

Die Artikel der allerersten Ausgabe von 1996 handelten von der aktuellen Sachlage, waren also vordringlich, und die folgenden Fragen wurden dezidiert behandelt: «Was tun gegen Rassismus?», «Kann Strafrecht Rassismus verhindern?», «Der neue Artikel 261bis StGB, eine unanwendbare Strafnorm?». Auch das Thema «Menschenrechtsschutz und der Beitritt der Schweiz zum Übereinkommen gegen Rassendiskriminierung der Vereinten Nationen» kam nicht zu kurz. Der Artikel über die Arbeit und die Meinungen der Juristen zum Artikel 261bis StGB, der im Jahr 1994 in Kraft trat, informierte über Fragen, die im juristischen Zusammenhang gestellt wurden: «Wann sind Äusserungen öffentlich? Welche Mittel stehen der Rechtsordnung zur Verfügung, um diskriminierende Äusserungen zu bekämpfen? Welche Handlungen fallen unter diese Bestimmung?»1

In der Schlussbemerkung zu ihrem Beitrag schrieb Jeanne Prodolliet: «Fast alle Autoren, die sich mit dem Artikel gegen Rassendiskriminierung auseinandergesetzt haben, kritisieren die Beschränkung auf eine strafrechtliche Regelung, die mangelnde Klarheit und die Auslegungsbedürftigkeit dieser Bestimmung.»

Wie vielen Opfern konnte in diesen 18 Jahren mit Hilfe dieses Gesetzes geholfen werden? Mussten Fälle wegen der erwähnten «Beschränkungen» abgewiesen werden, ohne dass eine gerechte Lösung gefunden werden konnte?

Obwohl die Anzahl dieser Fälle unbekannt bleiben wird, haben die nachfolgenden Ausgaben von TANGRAM über die Fortschritte, aber auch die Probleme der Rassismusbekämpfung, mit denen unsere Gesellschaft konfrontiert war, informiert.

In der ersten Nummer hatte Georg Kreis nicht nur die Erscheinungsformen von Rassismus erklärt, sondern auch die Wichtigkeit der Benennung der Opfergruppen und der Ursachen des Rassismus hervorgehoben.

Warum ist es so wichtig, die Gruppen zu benennen, welche zu Opfern von Rassismus werden? Opfer von Rassismus, die nicht mehr offiziell als solche bezeichnet werden, drohen in Vergessenheit zu geraten. Es sieht dann so aus, als ob Rassismus gegen diese Gruppe entweder nicht mehr bekämpft werden müsste oder sogar in Ordnung wäre. Es ist also zentral, die Opfergruppe sichtbar zu machen! Die Instrumente des Kampfes gegen Rassismus müssen für alle, die unter Diskriminierung leiden, zugänglich sein. Keine Opfergruppe ist zu klein, um in Vergessenheit geraten zu dürfen!

Zu den Ursachen des Rassismus schreibt Georg Kreis: «Es kann nicht genug betont werden, dass nicht die Anlässe und die Opfer für Rassismus verantwortlich gemacht werden dürfen. Es sind vielmehr unsere Kulturmuster und unsere Befindlichkeit, welche rassistische Reaktionen produzieren.»2

In den 32 bisherigen Ausgaben von TAN-GRAM wurde das Thema Rassismus vertieft und in seinen gesellschaftlichen Bezügen und Hintergründen anhand vieler Beispiele aus verschiedenen Lebensbereichen diskutiert. Nicht nur Gruppen, die dem Rassismus ausgesetzt sind, wurden vorgestellt, sondern es ging auch darum, herauszuarbeiten, in welchen Bereichen des Alltagslebens Rassismus ausgeübt wird.

Gleich in zwei Nummern des Bulletins wurden «Medien und Rassismus» gezielt thematisiert, in anderen wurden Religion, Sport, Gesundheit, die Arbeitswelt, die Berufswelt, der öffentliche Raum und der politische Diskurs auf ihr Verhältnis zu Rassismus untersucht. Alle diese Nummern sind nach wie vor auf der Website der EKR einzusehen und bieten eine interessante Lektüre.

Wie also steht es heute um den Anti-Schwarzen Rassismus in der Schweiz? Gibt es vielleicht sogar eine allgemeine Tendenz, dieses Phänomen zu banalisieren?

Der Anti-Schwarzer Rassismus

Wie erklärt man die Tatsache, dass der Anti-Schwarzer Rassismus so verbreitet ist? Viele Menschen weisen entsprechendes rassistisches Gedankengut auf, ohne dass sie je direkt mit schwarzen Menschen zu tun gehabt hätten. Die negativen Stereotype über Menschen afri-kanischer Herkunft sind tief verankert in der europäischen Kultur und Geschichte. Sie sind in den Werken von Philosophen und Schriftstellern des 18. und 19. Jahrhunderts (Rousseau, Voltaire, Montesquieu, Kant, Zola, Chateaubriand, Rimbaud) ebenso zu finden wie in moderneren Kinderbüchern wie etwa «Tim und Struppi» oder in bis heute noch erzählten Geschichten wie derjenigen vom unglücklichen schwarzen Schaf, das erst an Weihnachten glücklich werden konnte, weil sein Wunsch, weiss zu werden, in Erfüllung ging.3

Drei Beispiele:
«Leurs yeux ronds, leur nez épaté, leurs lèvres toujours grosses, leurs oreilles différemment figurées, la laine de leur tête, la mesure même de leur intelligence, mettent entre eux et les autres espèces d’hommes des différences prodigieuses. Et ce qui démontre qu’ils ne doivent point cette différence à leur climat, c’est que des Nègres et des Négresses transportés dans les pays les plus froids y produisent toujours des animaux de leur espèce, et que les mulâtres ne sont qu’une race bâtarde d’un noir et d’une blanche, ou d’un blanc et d’une noire.»

Voltaire 1694–1778. Œuvres complètes de Voltaire. Essai sur les mœurs et l’esprit des Nations, 1817, Paris, chez
Antoine-Augustin Renouard.

«Ceux dont il s’agit sont noirs depuis les pieds jusqu’à la tête ; et ils ont le nez si écrasé qu’il est impossible de les plaindre ... Il est impossible que nous supposions que ces gens-là soient des hommes, ... »

Montesquieu (Charles de Secondat) in: De L’esprit des lois, Livre 15ème, Chapitre 5.

Noch immer herrscht Uneinigkeit darüber, ob das umstrittene Kapitel in L’esprit des lois von Montesquieu, aus dem dieser Satz hier zitiert wird, ironisch oder sarkastisch gemeint sei. Vor dem Hintergrund seiner weiteren Ausführungen zur Sklaverei, die in heissen Ländern eine gewisse «natürliche» Rechtfertigung habe und nicht gegen die Vernunft verstosse (Kapitel 7, «Anderer Ursprung des Rechts der Sklaverei»), und seiner Auffassung, dass die meisten Völker an der Küste Afrikas Wilde oder Barbaren seien, die im Gegensatz zu den gesitteten Völkern auch weder Gewerbe noch Kunst kennen (Kapitel 2, «Von den afrikanischen Völkern»), hege ich erhebliche Zweifel an der Theorie, der Absatz zur Versklavung der «Neger» sei wegen überhöhter Darstellung als verdeckter Protest gegen die Versklavung von Schwarzen zu werten.

In seinen Vorlesungen Über die Philosophie der Geschichte (1837) schrieb Hegel: «Der Neger stellt den natürlichen Menschen in seiner ganzen Wildheit und Unbändigkeit dar. […] Es ist nichts an das Menschliche Anklingende in diesem Charakter zu finden.» Und den afrikanischen Kontinent beschreibt er als «Kinderland, das jenseits des Tages der selbstbewussten Geschichten in die schwarze Farbe der Nacht gehüllt ist. […] Bei den Negern ist […] das Charakteristische gerade, dass ihr Bewusstsein noch nicht zur Anschauung irgendeiner festen Objektivität gekommen ist.»

Wenn solch wichtige und einflussreiche Denker Meinungen dieser Art öffentlich ausdrücken, wird ihr Gedankengut unweigerlich viele Generationen beeinflussen.

In Europa wurde der Anti-Schwarzer Rassismus in einem präzisen historischen Kontext thematisiert: dem der transatlantischen Sklaverei und der Kolonisation Afrikas. Die daraus folgenden Theorien dienten zur intellektuellen Legitimierung einer Praxis, die ursprünglich einem rein kommerziellen Zweck diente. Es ging um den massenhaften und erzwungenen Transport von Menschen von einem Kontinent zum anderen, um Güter und Reichtümer für die dort etablierten Europäer und für die entsprechenden Länder Europas zu erschaffen. Um diese Grausamkeit zu rechtfertigen, bedurfte es einer Doktrin, einer Theorie, einer Ideologie.4 Diese intellektuellen Konstruktionen haben sich mit der Zeit als kulturelle Prägung und im kollektiven Unterbewusstsein festgesetzt und sich in der Literatur, in der Wissenschaft, in der Geschichte und in den Erziehungssystemen verbreitet. Teil davon war und ist es, alle Errungenschaften des subsaharischen Afrika, die in den Kolonialkriegen zerstört wurden und deren Überbleibsel heutzutage nur noch als Exponate in einigen Museen zu bestaunen sind, zu verschweigen. Von den verschiedenen Königreichen im Afrika des 5. bis 14. Jahrhunderts ist nichts zu erfahren in den modernen westlichen Ländern.

Wer hat schon je von den folgenden Reichen gehört:

Das Reich von Ghana entstand im Gebiet des Oberen Niger und des Senegal-Flusses im 5. Jahrhundert. Dessen Hauptstadt Koumbi Saleh war 200 Kilometer nördlich des heutigen Bamako.
Das Reich Kanem war anfänglich östlich des Tschadsees gelegen und wurde ab dem 13. Jahrhundert auf Grund seiner schriftlich dokumentierten Ausdehnung auf den westlichen Teil des Tschadseegebietes Kanem-Bornu genannt.
Das Reich Mali mit der Hauptstadt Niani erreichte im 14. Jahrhundert unter König Mansa Musa seine grösste Flächenausdehnung, als es sich vom Atlantik bis an die Grenze des heutigen Nigeria erstreckte.
Das Reich Songhai entwickelte sich bis 1375 zu einem starken Stadtstaat mit Zentrum in Gao.5
Das Schicksal der europäischen Wissenschaftler, die Afrika eine Geschichte zugestanden und in ihrer Arbeit nachzuweisen versuchten, war es, in Vergessenheit zu geraten. So geschehen mit dem Afrikaforscher Prof. Dr. Heinrich Barth, «der auf seiner Reise durch die Sahara und den Sudan in den Jahren 1850 bis 1855 wertvolle Dokumente und Chroniken einsehen konnte, diese auswertete und als erster Historiker grosse Teile der westafrikanischen Vergangenheit rekonstruieren konnte. [...] Aber angesichts des grassierenden Rassismus und der unter den Gelehrten vorherrschenden Ansicht, dass die Afrikaner eine geschichtslose ‹Rasse› seien, stiess er allerdings auf grosse Widerstände, und seine Forschungsergebnisse zur afrikanischen Geschichte gerieten in Vergessenheit.».6

Es gehört zu dieser Ideologie, dass die Historie der Schwarzen auf eine Geschichte reduziert werden soll, die erst mit der Sklaverei angefangen hat. Man hört immer wieder Menschen, die sich nicht für Rassisten halten, behaupten, die Kolonisation Afrikas sei das Beste gewesen, was den Afrikanern hätte passieren können. Dieselben Menschen mögen einer schwarzen Person, die eine solche Behauptung als rassistisch empfindet oder auch von einem gegen sie gerichteten rassistischen Angriff berichtet, oft entgegenhalten: «Übertreibst du nicht ein wenig? Das klingt doch gar nicht nach Rassismus!» Wie sehr so eine Entgegnung als Trost gemeint sein kann, so verletzend ist es doch, auf diese Weise persönlich und in seiner Herkunftsgeschichte nicht ernst genommen zu werden.

Solche ähnlichen, «gut gemeinten», naiven, aber letztlich rassistischen und auch undemokratischen Einstellungen müssen zusammen mit dem Verschweigen und Banalisieren des Anti-Schwarzen Rassismus in der Schweiz als echtes Problem für seine effiziente Bekämpfung angesehen werden.

Auswirkungen des Rassismus auf die Opfer

In ihrer Publikation von 1990 analysiert Carmel Camilleri7 die Wirkung des sozialen und kulturellen Kontextes auf die Bildung von Identität. In einer Situation der Ungleichheit, in welcher eine dominierende Mehrheit negative und stereotypisierte Bilder von einer Minderheit vermittelt, verursacht dieses Phänomen ein Ungleichgewicht in der Herausbildung der Identität der Mitglieder dieser Minderheit. Die dadurch hervorgerufene konstante Hinterfragung des Selbstbildes, einer «negativen Identität», die durch das wiederholte Verhalten der dominanten Gruppe entsteht, zwingt die Person der unterprivilegierten Gruppe, ihre eigene Realität und ihren Wert angesichts der Festlegungen und Überzeugungen der dominanten Gruppe immer wieder zu revidieren.

Alles, was von der dominanten Gruppe kommt, wird als prinzipiell besser angesehen, nur weil es von der dominanten Gruppe stammt (siehe oben genannte Beispiele der einflussreichen europäischen Philosophen und Wissenschaftler). Die konstruierten und faktisch falschen Bilder werden von der ganzen Gesellschaft (inklusive des Opfers) als Tatsachen akzeptiert. Das entwertende Urteil wird verinnerlicht. Das Kind, das für weniger fähig als seine Schulkameraden gehalten wird, nur weil es anders aussieht, wird mit der Zeit daran glauben, sich auch für weniger intelligent halten und entsprechend verhalten.

Was tun gegen Rassismus?

Der Kampf gegen Rassismus ist gleichzeitig ein Kampf für die Akzeptanz des Multikulturalismus des modernen Europa beziehungsweise der modernen Schweiz, wo eine dunkle, eine schwarze Haut zu haben nicht unbedingt heisst, weniger europäisch oder weniger schweizerisch zu sein.

«Identitäts-Ghettos», wie Doudou Diène, der UN-Sonderberichterstatter für Rassismus, es nennt, sind aber auf beiden Seiten nicht sinnvoll. In seiner Rede vom 17. März 2006 im Rahmen der ersten europäischen Konferenz über Anti-Schwarzen Rassismus sagte er:
«...Il faut à la fois reconnaître, promouvoir, défendre la spécificité de l’homme Noir et de la femme Noire. De leurs cultures, mais en même temps promouvoir des dynamiques et des politiques qui mettent en lumière les interactions entre le Noir et les autres communautés. C’est la dialectique de l’unique et de la diversité. Cette dynamique-là représente à long terme l’arme peut-être la plus profonde pour combattre le racisme et la discrimina-tion.»8

Im Kampf gegen Rassismus tragen die Behörden grosse Verantwortung. Ihre Arbeit besteht darin, den Prozess der gesellschaftlichen Kohäsion zu fördern. Vieles wurde publiziert zu dem Thema, und dass es in der Verantwortung des Staates liegt, die Rechte und Würde aller Menschen, die sich auf seinem Boden aufhalten, zu schützen und zu wahren, ist eine Einstellung, die viele teilen. Alle Opfer von Rassismus müssen gehört werden und sich auch mit Hilfe des Staates wehren können, wenn ihre Würde in Frage gestellt wird oder sie unter Diskriminierungen zu leiden haben.

Nicht nur sollen einzelne Behörden für diese Aufgaben geschult werden, sie sollten auch bestraft werden können, wenn ihnen die Vernachlässigung ihrer Pflichten auf diesem Gebiet nachgewiesen werden kann.

Die Internationale Konvention von 1965 gegen alle Formen der rassistischen Diskriminierung kann nur erfolgreich sein, wenn das juristische System jedes der unterschreibenden Länder entsprechende Gesetze einführt und durchsetzt, um die Opfer zu schützen. Die Rolle der Medien und die Rolle der Ausbildung dürfen auf dem Wege zu einer rassismusfreien Gesellschaft auch nicht unterschätzt werden. Bestimmt ist der Artikel 261bis des Strafgesetzbuches ein erster Schritt in die richtige Richtung. Es braucht aber noch einige Anpassungen, um seine Effizienz zu steigern.

Mit der Publikation dieses TANGRAM zum Thema Anti-Schwarzer Rassismus zeigt die EKR, dass sie das Leiden einer Gruppe, die in der Schweiz am häufigsten mit Rassismus und Diskriminierung konfrontiert ist, ernst nimmt und ihr die Möglichkeit bietet, ihre Stimme hören zu lassen. Eine Gruppe, die auch Vollmitglied der modernen Schweizer Gesellschaft ist und nicht verschwinden darf in den Etceteras.

1 Jeanne Prodolliet, «Juristen zu Art. 261bis StGB – ein Überblick», In: TANGRAM 1, Bern, September 1996.

2 Georg Kreis, «Was tun gegen Rassismus?», In: TANGRAM
1, Bern, September 1996.

3 Florence Develey, Johanna Ingiatovic, Vom schwarzen Schaf, das weiss sein wollte. Reinhardt Friedrich Verlag, 1999.

4 Wikipedia, http://de.wikipedia.org/wiki/Geschichte_Afrikas

5 Ebd.

6 Ebd.

7 Carmel Camilleri et alii, Stratégies Identitaires, Presses Universitaires de France, Paris,1990.

8 Doudou Diène, «Le Racisme anti-Noir à l’ère de la mondialisation: Enjeux, défis et perspectives post Durban», In: Racisme anti-Noir, Actes de la conférence Européenne sur le racisme anti-Noir, Genève, 17-18 Mars 2006.