TANGRAM 33

Fehlender Rechtsbeistand für afrikanische Asylsuchende

Zusammenfassung des Artikels
«Les requérants d’asile africains en manque d’assistance juridique de qualité» (französisch)

Autor

Alfred Ngoyi wa Mwanza ist Jurist und Spezialist für Asyl und Menschenrechte. Er hat das Beratungsbüro BUCOFRAS für französischsprachige Afrikaner in der Schweiz gegründet.
alfred.ngoyi@bucofras.org

Die Gesetzgebung und die Rechtspraxis der Schweiz machen es für afrikanische Asylsuchende sehr schwierig, als Flüchtlinge anerkannt zu werden. Ohne guten Rechtsbeistand haben sie Mühe, ihr Recht auf Schutz geltend zu machen, und die Beweise, die sie anbringen, werden von den Behörden oft als wenig glaubwürdig betrachtet. Die für den Entscheid relevanten Dokumente müssen zuerst in den Herkunftsländern der Asylsuchenden durch Vertrauensanwälte überprüft werden. Diese werden von den diplomatischen Vertretungen der Schweiz im Ausland beauftragt, und ihre Glaubwürdigkeit wird von den Schweizer Behörden nicht in Frage gestellt. Eine solche Überprüfung kann Monate oder sogar Jahre dauern. Dabei kann es auch zu Unregelmäs-sigkeiten kommen, wenn einzelne Untersuchungsleiter Berichte verfassen, ohne sich direkt vor Ort zu begeben, was wiederum negative Auswirkungen auf die Verfahrensdauer und die Entscheide hat.

Die Aufhebung der Militärdienstverweigerung als Asylgrund betrifft hauptsächlich die Eritreer und ist ein gutes Beispiel für die Verschärfung des Asylgesetzes, unter der fast ausschliesslich Flüchtlinge aus Afrika zu leiden haben. Flüchtlinge aus Nigeria und Guinea sind vor allem Opfer negativer Vorurteile. Sie werden ohne Unterschied alle als Drogendealer wahrgenommen und haben daher Mühe, die Nichtausschaffung zu erlangen, auch wenn diese gerechtfertigt wäre.

Der kostenlose Rechtsbeistand, der von der Schweizerischen Flüchtlingshilfe SFH in den Empfangszentren und in allen Kantonen zur Verfügung gestellt wird, ist überlastet, sodass die Asylsuchenden oft erst betreut werden, wenn sie einen negativen Entscheid des Bundesamtes für Migration BFM erhalten haben, und sie sind mit Juristen konfrontiert, die zuweilen nichts über das Herkunftsland ihrer Klienten wissen.