TANGRAM 39

Müssige Debatte um geeignete Definition von Antisemitismus. Die Working Definition of Antisemitism und ihre Entstehung

Autorin

Dr. Juliane Wetzel ist eine deutsche Historikerin und arbeitet am Zentrum für Antisemitismusforschung der Technischen Universität Berlin. Juliane.wetzel@asf.tu-berlin.de

Bis heute konnten sich die Staaten auf internationaler Ebene nicht auf eine offizielle und verbindliche Definition von Antisemitismus verständigen. Geeinigt hat man sich aber auf eine einheitliche «Arbeitsdefinition»: Sie dient als praxisnahe Grundlage für die Erfassung judenfeindlicher Vorfälle und bietet eine wichtige Orientierung für Behörden, Politik und Beratungsstellen.

Im April 2004 fand in Berlin eine wegweisende, politisch hochrangig besetzte Konferenz der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) zum Thema Antisemitismus statt. Eines der Ergebnisse dieser Zusammenkunft der damals 55 Mitgliedsstaaten war die Einsetzung eines Sonderbeauftragten für den Kampf gegen Antisemitismus (OSCE Chair-in-Office Personal Representative on Combating Anti-Semitism) sowie die Einrichtung einer entsprechenden beratenden Stelle beim Büro für Demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR) der OSZE. Rasch wurde deutlich, dass für die praktische Arbeit eine verlässliche Grundlage geschaffen werden musste, die es u.a. Behörden, Polizeikräften und politischen Akteuren ermöglicht zu erkennen und einzuordnen, was unter Antisemitismus zu verstehen ist. Im Januar 2005 trafen sich Vertreter des ODIHR sowie der Europäischen Beobachtungsstelle für Rassismus und Xenophobie (EUMC), heute die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA), und einige Experten von Nichtregierungsorganisationen, um eine «Arbeitsdefinition» zum Antisemitismus (Working Definition of Antisemitism) zu erarbeiten.

Die EUMC veröffentlichte die Working Definition zunächst auf ihrer Webseite, löschte sie jedoch im November 2013 wieder, mit der Begründung, es handle sich um kein offizielles Dokument. Der in der Wortwahl intendierte «Arbeitscharakter» der Definition war und ist bis heute der Tatsache geschuldet, dass sowohl die EUMC als auch das ODIHR Konsensgremien sind und die berechtigte Sorge bestand, dass eine als «Definition» titulierte Vorlage von einigen Staaten nicht ratifiziert worden wäre. Bedenken bestanden insbesondere in Bezug auf die Referenzen auf die aktuellen Formen eines israelbezogenen Antisemitismus, die nicht nur bei einigen Staaten, sondern auch bei manchen NGOs bis heute auf Kritik stossen, weil sie die Festlegung auf bestimmte Grenzüberschreitungen hin zu Antisemitismus als solche nicht akzeptieren und die Legitimität einer Kritik an einem Staat oder an dessen politischen Aktivitäten viel weiter gefasst sehen wollen. Zudem sind weder das ODIHR noch das FRA befugt, den Mitgliedstaaten rechtlich bindende Vorgaben zu machen.

Die eigentliche Definition besteht nur aus folgenden zwei Sätzen: «Der Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nicht-jüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum, sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen.» Es folgt die Passage zum israelbezogenen Antisemitismus, an der sich die Kritik entzündet: «Darüber hinaus kann auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein.» Im Weiteren werden Beispiele genannt, die klar antisemitisch sind oder antisemitische Konnotationen haben können.

Grauzone zwischen legitimer Israelkritik und Antisemitismus

Die praxisorientierte Working Definition wurde im Laufe der Zeit von einer Reihe von NGOs als Arbeitsgrundlage übernommen und hilft in erster Linie bei der Erfassung judenfeindlicher Vorfälle und Straftaten, die in den europäischen Ländern jeweils nach unterschiedlichen Kriterien erfolgt. Eine einheitliche, praxisorientierte Definition bietet eine wichtige Orientierung für Polizeibeamte, aber auch für Praktiker in der politischen Bildung oder bei der Beratung von Opfern antisemitischer Gewalt.

Seit Mai 2016 ist die Working Definition of Antisemitism, in leicht abgewandelter Form auch Arbeitsgrundlage der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA), der 31 Staaten angehören, allerdings unter dem Vorbehalt, dass sie kein bindendes Dokument für die Staaten darstellt. Nur unter dieser Voraussetzung haben schliesslich auch diejenigen Staaten, die sich kritisch über Formulierungen der Definition geäussert hatten, der Implementierung zugestimmt. Der eigentliche definitorische Teil entspricht dem Wortlaut der Vorlage des Jahres 2005, leicht geändert wurde der erklärende Abschnitt, der den israelbezogenen Antisemitismus thematisiert: Dass sich antisemitische Manifestationen auch auf Israel beziehen können, wurde aus der Ursprungsfassung übernommen. Ergänzt wurde der folgende Satz: «Kritik, ähnlich derjenigen gegenüber anderen Ländern, kann indes nicht als antisemitisch eingestuft werden.» Hier zeigte sich einmal mehr, dass die Grenze zwischen legitimer Kritik an der israelischen Politik und Inhalten, die durchaus antisemitisch verstanden werden können, eine Grauzone darstellt, die immer wieder verhandelbar zu sein scheint. In vielen Ländern Europas steht Israel heute nicht selten stellvertretend für «die Juden». Damit eröffnen sich Möglichkeiten, das anti-antisemitische Tabu im öffentlichen Diskurs zu durchbrechen.

Der vom Deutschen Bundestag eingesetzte unabhängige Expertenkreis Antisemitismus, der Ende Januar 2017 seinen Bericht über die Situation des Antisemitismus in der Bundesrepublik abgegeben hat, schliesst sich der kritischen Wertung der «Arbeitsdefinition» an, sieht sie dennoch als wegweisendes Dokument für die praktische Arbeit, insbesondere der Polizei, aber auch für die Erfassung von antisemitischen Vorfällen durch NGOs. Für wissenschaftliche Zwecke, so der Expertenkreis, müssten allerdings die komplexen Kontexte und Perspektiven des Antisemitismus bestimmt werden, um die vielfältigen Facetten des Phänomens erkennen zu können und zu analysieren. Für die praktische Arbeit allerdings sind solche wissenschaftlichen Zugänge nicht immer hilfreich, deshalb ist die Working Definition eher alltagstauglich.

Grossbritannien als Vorreiter

In Grossbritannien, das als Vorreiter beim Monitoring von Antisemitismus und des Einbezugs von NGOs in den Prozess der statistischen Erfassung von antisemitischen Vorfällen gelten kann, wird die «Arbeitsdefinition» schon seit längerem auch in der Polizeiarbeit genutzt. Der neueste Bericht über Antisemitismus in Grossbritannien des House of Commons verweist darauf, dass es «extrem schwierig» sei, das Phänomen Antisemitismus zu untersuchen, ohne festzustellen, welche Vorkommnisse, aber auch welche Sprache oder Debatten unter den Begriff Antisemitismus zu subsumieren seien. Es sei wichtig, Antisemitismus zu definieren, um Strategien zu entwickeln, die gegen diese Art von Hass Wirkung haben können. Als Grundlage für die Ermittlung eines Falls mit möglichem antisemitischem Hintergrund schlagen die Verfasser vor, zunächst danach zu gehen, ob das Opfer oder eine andere Person den Übergriff als antisemitisch wertet. Allerdings bedürfte es für eine weitere Untersuchung oder Strafverfolgung mehr, nämlich Beweisen und Aussagen von Personen, die nicht persönlich betroffen sind.

Im Prinzip halten die Verfasser des britischen Berichts 2016 die EUMC-Working Definition für sinnvoll, würden aber zwei Ergänzungen vornehmen: «Es ist nicht antisemitisch, wenn die israelische Regierung kritisiert wird, sofern es keinen Hinweis darauf gibt, dass die Aussage antisemitisch intendiert war. Es ist ebenso nicht antisemitisch, von Israel dieselben Standards zu verlangen wie sie von anderen liberalen Demokratien erwartet werden, oder ein besonderes Interesse an israelischer Politik oder dem Vorgehen der israelischen Regierung zu zeigen, sofern es keinen Hinweis darauf gibt, dass die Aussagen antisemitisch intendiert sind.»

Das britische Parlament beschloss im Dezember 2016, auf der Basis der nun allgemein als IHRA-Working Definition bezeichneten Vorlage einen nahezu gleichlautenden Text zu verabschieden. Aus der Downing Street verlautete, Ziel der Definition sei, to «ensure that culprits will not be able to get away with being antisemitic because the term is ill-defined, or because different organisations or bodies have different interpretations of it», wie die Zeitung The Guardian am 12. Dezember 2016 berichtete. Die britische Premierministerin Theresa May betonte demnach nachdrücklich, dass Antisemitismus im Land nicht akzeptabel sei: «It is even worse that incidents are reportedly on the rise. As a government we are making a real difference and adopting this measure is a groundbreaking step. »

Konsens in der OSZE am Widerstand Russlands gescheitert

Nachdem verschiedene Länder und internationale Organisationen die Working Definition of Antisemitism anerkannt hatten, wollte Deutschland die Definition im Rahmen seines OSZE-Vorsitzes 2016 auch für dieses 57 Staaten umfassende Gremium einführen. Trotz intensivster diplomatischer Überzeugungsversuche ist dies nicht gelungen. In seiner Abschlussrede des OSZE-Ministerratstreffens im Hamburg am 9. Dezember 2016 verwies der damalige bundesdeutsche Aussenminister Frank-Walter Steinmeier auf die zentralen Themen der OSZE: «Unverzichtbar ist und bleibt die Stärkung von Toleranz in und zwischen unseren Gesellschaften. Das ist eine Frage von Glaubwürdigkeit. Und wir müssen auch konkret werden: Zum Beispiel indem wir uns endlich über eine gemeinsame Definition von Antisemitismus verständigen.» Dies war an die Adresse Russlands gerichtet, das sich als einziges Land gegen den Konsens gestellt hatte.

Bei aller Kritik, die sich an den israelbezogenen Referenzen der «Arbeitsdefinition Antisemitismus» entzündet, ist sie eine hilfreiche Grundlage für all jene, die in der praktischen Arbeit Kategorisierungen vornehmen müssen. Es ist müssig, die Debatten um eine geeignete Definition immer wieder neu zu führen. Man kann sich des Eindrucks nicht ganz erwehren, dass die Forderung nach Definitionen auch eine Strategie sein kann, antisemitische Implikationen abzuwiegeln.