Zusammenfassung des Artikels
« Nous manquons encore de lois pour lutter contre le racisme ordinaire » (französisch)
Das Interview führte Rinny Gremaud, freie Journalistin.
rinny.gremaud@gmail.com
Martine Brunschwig Graf, Präsidentin der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus EKR, zieht Bilanz über 20 Jahre Kampf gegen Rassendiskriminierungen. Sie ist der Auffassung, dass die Strafnorm vielleicht einen Einfluss auf gewisse Verhaltensweisen hatte, dass sie jedoch nicht genügt, um gegen den Rassismus im Alltag und die Diskriminierung auf dem Stellen- oder Wohnungsmarkt vorzugehen. Aus diesem Grund macht sich die EKR seit langem für die Einführung entsprechender Bestimmungen im Zivilrecht stark.
Laut Martine Brunschwig Graf wäre es für die EKR kaum möglich, bei Gerichtsverfahren als Partei aufzutreten, da der Auftrag der Kommission auf die Beratung von Behörden und die Prävention ausgerichtet ist. Gut wäre es hingegen, wenn bestimmte Vereine Zivilpartei sein könnten, damit die Opfer einen besseren Zugang zur Justiz hätten.
Im Moment stehen der EKR für ihre Tätigkeiten nur 2,9 Stellenprozente zur Verfügung. Zusätzliche Ressourcen wären willkommen, doch die Strategie ist gegenwärtig eher auf eine enge und dauerhafte Zusammenarbeit mit allen Akteuren im Bereich der Rassismus- und Diskriminierungsbekämpfung ausgerichtet.