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August 2022 |
Grusswort der Präsidentin |
Die alle zwei Jahre vom BFS durchgeführte Erhebung Zusammenleben in der Schweiz zeigt, dass 8 % der Befragten Feindseligkeit gegenüber jüdischen Menschen zum Ausdruck bringen und 22 % negative Stereotype über diese Personengruppe gutheissen.
Antisemitismus ist nicht überwunden.
Um ihn bekämpfen zu können und ihm vorzubeugen, ist es wichtig, ihn zu erkennen.
Deshalb widmet die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) dieser Problematik ein Themendossier.
Die Covid-19-Pandemie war in dieser Hinsicht sehr aufschlussreich, denn das Bedürfnis nach einem Sündenbock besteht nach wie vor, wenn sich die wirtschaftliche, gesundheitliche und soziale Lage verschlechtert.
Jüdinnen und Juden waren stets schnell ausgemachte Ziele.
Und sie sind es seit 2020 wieder.
Abgedroschene und neue Verschwörungstheorien, Angriffe auf jüdische Personen und der Missbrauch des Judensterns sind untrügliche Zeichen hierfür.
Hinzu kommt die Zunahme antisemitischer Äusserungen im Internet.
Genug Gründe, die zeigen, dass wir wachsam sein müssen. Martine Brunschwig Graf, Präsidentin der EKR
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Themendossier Antisemitismus |
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Das neue Themendossier zu Antisemitismus ist jetzt online und auf Bestellung erhältlich. Antisemitismus in der Schweiz.
Was gibt es dazu zu sagen? Eine Feststellung drängt sich auf: Es gibt ihn noch immer.
Die rund 18 000 Jüdinnen und Juden in der Schweiz werden zwar nur selten Opfer gewalttätiger antisemitischer Handlungen, doch viele von ihnen erleben andere Formen von Feindseligkeit oder Vorurteilen, insbesondere mit den zunehmenden Hassreden in den sozialen Medien.
Antisemitische Verschwörungstheorien und Fake News verbreiten falsche, negative Bilder von jüdischen Menschen.
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NEUES ZU DIESEM THEMA |
Erinnern für die Zukunft |
Tausende Schutzsuchende sind während des Zweiten Weltkriegs an den Schweizer Grenzen zurückgewiesen worden, weil das Boot angeblich voll war.
Etliche wurden ausgeschafft.
Und es gab auch Schweizer Opfer des Nationalsozialismus.
Sie wurden verfolgt, interniert und deportiert.
Ein zentraler und offizieller Ort der Erinnerung und Vermittlung in der Schweiz fehlt aber.
Deshalb wurde der Bund beauftragt, ein Schweizer Memorial für die Opfer des Nationalsozialismus zu errichten.
Mit fortschreitender Zeit leben immer weniger Zeitzeuginnen und Zeitzeugen, die uns von den Gräueltaten und Verbrechen des Nationalsozialismus berichten können.
Umso wichtiger ist es, aktiv Orte der Erinnerung und des Diskurses um Ausgrenzung und Diskriminierung, Solidarität und Zivilcourage zu schaffen.
In diesem Sinn soll in Bern ein Schweizer Memorial für die Opfer des Nationalsozialismus entstehen, dass die Bedeutung von Rechtsstaat, Demokratie und Menschenrechten ins Zentrum stellt.
Damit wird der neuartige Gedenk-, Vermittlungs- und Vernetzungsort insbesondere auch junge Menschen für die Grundwerte der Schweiz sensibilisieren.
Das Memorial soll ein lebendiger und diverser Ort des Diskurses und der Reflexion werden.
Es steht unter den drei Leitthemen «erinnern – vermitteln – vernetzen».
Das Memorial setzt sich zusammen aus einem Gedenkort im öffentlichen Raum in Form einer künstlerischen Intervention, einem Vermittlungsort, der mit Dauer- und Wechselausstellungen die Bildungs- und Informationsvermittlung garantiert und einem virtuellen Vernetzungsort mit einer Opfer-Datenbank, die bereits bestehende Gedenkorte miteinander verbinden wird.
In der Schweiz ist diese Kombination von Erinnerung und Vermittlung neu und bisher einzigartig. Ausgearbeitet wurde das Konzept für das Schweizer Memorial von der Auslandschweizerorganisation ASO, der Christlich-Jüdischen Arbeitsgemeinschaft cja, des Archivs für Zeitgeschichte AfZ an der ETH Zürich, des Zentrums für Jüdische Studien der Universität Basel und dem Schweizerischen Israelitischen Gemeindebund SIG.
Das Projekt erhält breite Unterstützung aus der Zivilgesellschaft, von den Landeskirchen und muslimischen Verbänden, aus der Politik und der Kultur.
Auch dank einer bemerkenswert grossen überparteilichen parlamentarischen Unterstützung ist das Projekt auf sehr gutem Wege, unter Federführung des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten EDA, realisiert zu werden. Jonathan Kreutner, Generalsekretär des SIG und EKR Mitglied
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Die EKR spricht sich für ein Verbot von rassistischen Symbolen aus |
Art.
261bis StGB verbietet rassistische Symbole, wenn damit eine propagandistische Verbreitung rassistischer Ideologien, ein Aufreizen zu rassistischer Diskriminierung oder eine rassistische Herabsetzung einer spezifischen Person oder Personengruppe einhergeht.
Bedauerlicherweise ist zu beobachten, dass die Strafverfolgungsbehörden die Strafnorm sehr eng auslegen und dass es in der Vergangenheit in einigen Fällen, in denen nach Ansicht der EKR ganz offensichtlich rassistische Ideologien durch das Zeigen von Symbolen und Gesten verbreitet wurden, zu Freisprüchen bzw.
Einstellungsverfügungen kam.
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Rechtsprechung zu antisemitischen Handlungen 1995–2020 |
Von 1995, als die Antirassismusstrafnorm eingeführt wurde, bis 2020 wurden über 285 Situationen mutmasslicher antisemitischer Handlungen vor Gericht verhandelt, von denen 217 zu einem Schuldspruch führten.
Im Folgenden finden Sie einen kurzen Rückblick auf die Rechtsprechung der Schweizer Justizbehörden zu antisemitischen Straftaten, die nach Art.
261bis StGB verurteilt wurden. 66 Straftäterinnen und -täter wurden wegen Aufreizung zu Hass und Diskriminierung verurteilt, 64 wegen Verbreitung einer Ideologie, 7 wegen Organisation von Propagandaaktionen, 117 wegen Herabsetzung oder Diskriminierung und 63 wegen Leugnung, Verharmlosung oder Rechtfertigung des Holocaust. Die antisemitischen Taten wurden überwiegend von Privatpersonen begangen (148 Fälle).
Rechtsextremistische Personen sind für 29 Fälle verantwortlich, Politikerinnen und Politiker wurden 13-mal verurteilt, die Presse 11-mal.
In 12 Fällen wurden Jugendliche von Jugendgerichten verurteilt (insgesamt verzeichnet unsere Datenbank 36 Verurteilungen nach Jugendstrafrecht).
Obwohl nur wenige Handlungen von Minderjährigen vor Gericht kommen, übertrifft der Antisemitismus die Fremdenfeindlichkeit (12 Fälle), und in 9 von 14 Fällen wurden die Taten online begangen. Personen jüdischen Glaubens sind online (57 Fälle bei der Nutzung des Internets im weiteren Sinne und 63 Fälle über soziale Netzwerke), an öffentlichen Orten (66 Fälle) und in anderen Bereichen des täglichen Lebens (49 Fälle) gleichermassen gefährdet.
Wichtig zu erwähnen ist die Tatsache, dass die meisten antisemitischen Handlungen nicht angezeigt werden oder, wenn sie angezeigt werden, allenfalls nicht die Tragweite erreichen, die es gemäss Art.
261bis StGB für eine Verurteilung braucht, wie beispielsweise die Holocaust-Vergleiche während der Covid-19-Pandemie. Abschliessend ist anzumerken, dass antisemitische Handlungen mindestens 24-mal durch die Verbreitung antisemitischer Symbole und Gesten wie der Hakenkreuzfahne oder des Hitlergrusses begangen wurden. Ludovic Vérolet ist Jurist.
In den Jahren 2021 und 2022 war er bei der EKR als juristischer Praktikant tätig.
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AKTUELL AUF DER EKR WEBSITE |
EKR Jahresbericht 2021 |
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Wollen Sie mehr zu den Tätigkeiten der EKR erfahren? Im Jahresbericht erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Aktivitäten und Veröffentlichungen der EKR im 2021.
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Politische Agenda zu Rassismus und Antirassismus |
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Die EKR stellt jeweils eine Gesamtschau der wichtigsten politischen Themen, die auf nationaler Ebene im Bereich Rassismus diskutiert werden, zur Verfügung.
Eine aktualisierte Version der politischen Agenda mit den neuen Geschäften der Frühjahrssession 2022 ist verfügbar.
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