Ja. Auch Schweizerinnen und Schweizer sind eine durch die Diskriminierungsstrafnorm geschützte Gruppe.
Im Jahr 2000 wurde im Kanton Zürich eine Person wegen mehrfachen Raubes, mehrfacher Nötigung und Rassendiskriminierung zu 10 Monaten Gefängnis verurteilt. Dies, weil sie unter anderem einen Schweizer Jugendlichen mit «Scheiss Schweizer» und das Land mit «Scheiss Schweiz» beschimpft hatte.
Zum AnfangLetzte Aktualisierung: 19.07.2023