In welchen Gesetzen ist die Rassismusstrafnorm verankert?

Das «Rassismus-Gesetz» besteht aus zwei identischen Strafnormen:

  1. Artikel 261bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) ist die Grundlage für Delikte im zivilen Leben.
  2. Artikel 171c des Schweizerischen Militärstrafgesetzes (MStG) ist die Grundlage für dieselben Delikte im Militär.

Zum AnfangLetzte Aktualisierung: 02.01.2019