Sind rassistische Äusserungen im Familien- und Freundeskreis strafbar?

Nein. Rassistische Äusserungen, die im Familien- und Freundeskreis erfolgen, sind nicht strafbar, da sie nicht in der Öffentlichkeit stattfinden. Denn eine rassendiskriminierende Handlung ist nur dann strafbar, wenn sie nicht im privaten Rahmen stattfindet. Als privat sind Äusserungen anzusehen, die in einem Umfeld erfolgen, das sich durch persönliche Beziehungen oder besonderes Vertrauen (z.B. Familien- oder Freundeskreis) auszeichnet.

Zum AnfangLetzte Aktualisierung: 19.07.2023