Solange eine Werbung nicht gezielt rassistische Ideologien verbreitet, zu Hass oder Diskriminierung gegenüber Menschen anderer Hautfarbe, Ethnie oder Religion aufruft, Propaganda für rassistische Veranstaltungen macht oder Menschen einer bestimmten Herkunft vom Produkt, für das geworben wird, ausschliesst, verstösst sie nicht gegen die Rassismus-Strafnorm.
Die Werbung für rechtsextreme, rassistische und antisemitische CDs, Video-Kassetten, DVDs und Plakaten führt indes regelmässig zu Verurteilungen.
Zum AnfangLetzte Aktualisierung: 02.01.2019