Solange eine Werbung nicht gezielt rassistische oder homophobe Ideologien verbreitet, zu Hass oder Diskriminierung gegenüber Menschen anderer Hautfarbe, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung aufruft, Propaganda für rassistische Veranstaltungen macht oder Menschen einer bestimmten Herkunft vom Produkt, für das geworben wird, ausschliesst, verstösst sie nicht gegen die Diskriminierungsstrafnorm.
Die Werbung für rechtsextreme, rassistische und antisemitische CDs, Video-Kassetten, DVDs und Plakaten führt indes regelmässig zu Verurteilungen.
Zum AnfangLetzte Aktualisierung: 19.07.2023