Sind rassistische Äusserungen in der Nachbarschaft strafbar?

Strafbar sind rassendiskriminierende Handlungen dann, wenn sie in der Öffentlichkeit begangen werden. Auf die Nachbarschaft bezogen heisst dies: Sind Personen in der Nachbarschaft anwesend, zu denen kein Vertrauensverhältnis besteht, und weiss die sich rassistisch äussernde Person davon oder hätte sie damit rechnen müssen, dass sie anwesend sind, ist die Handlung öffentlich.

So wurde im Jahr 1998 eine Person von der zuständigen Strafverfolgungsbehörde zu einer Busse von Sfr. 300.- verurteilt, weil sie eine Mitmieterin in einem Mehrfamilienhaus als «Mohrenkopf» und «schwarzen Sauhund» bezeichnet hatte.

Wann ist eine rassistische Handlung öffentlich?

Zum AnfangLetzte Aktualisierung: 02.01.2019