Wer kann einen Verstoss gegen die Diskriminierungsstrafnorm melden?

Beim Strafrechtsartikel handelt es sich um ein Offizialdelikt, das heisst, jede Person kann einen Vorfall, den sie als Verstoss gegen die Bestimmung empfindet, bei der nächsten Polizeistelle bzw. bei der Staatsanwaltschaft melden. Die Behörden sind verpflichtet, den Sachverhalt zu prüfen und, falls er als genügend erhärtet angesehen wird, eine Strafverfolgung einzuleiten.

Zum AnfangLetzte Aktualisierung: 18.07.2023