Sind rassistische Äusserungen an Gerichtsverhandlungen strafbar?

Eine rassistische Äusserung an einer Gerichtsverhandlung ist dann strafbar, wenn sie öffentlich ist. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn Personen anwesend sind, zu denen kein amtliches oder persönliches Verhältnis besteht. So entschied das Bundesgericht im Jahr 2003 in einem Fall, wo sich eine Person während einer Gerichtsverhandlung revisionistisch äusserte, dass die Tathandlung öffentlich begangen wurde, weil sich mehrere Medienschaffende im Gerichtssaal befanden.

Wann ist eine rassistische Handlung öffentlich?

Zum AnfangLetzte Aktualisierung: 02.01.2019