Die kantonalen Urteile und Entscheide bezüglich Art. 261bis StGB werden der EKR durch das Bundesamt für Polizei fedpol in anonymisierter Form – d.h. ohne Namensnennung – zugestellt. Die kantonalen Behörden ihrerseits sind gestützt auf die Verordnung über die Mitteilung kantonaler Strafentscheide verpflichtet, dem fedpol sämtliche Urteile und Entscheide im Kontext von Art. 261bis StGB mitzuteilen. Hinsichtlich Art. 171c MStG ist für die Weiterleitung der Urteile und Entscheide an die EKR der militärische Oberauditor zuständig.
Von jedem weitergeleiteten Urteil bzw. Entscheid hat die EKR eine voll anonymisierte Zusammenfassung erstellt. Sie können diese Zusammenfassungen auf dem Bildschirm konsultieren oder als PDF-Dokument herunterladen.
Die Datenbank erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.