Das "loi sur le stationnement des communautés nomades" (LSCN) ist ein kantonales Gesetz, das sich mit dem Aufenthalt nationaler und ausländischer fahrender Gemeinschaften im Kanton Neuenburg beschäftigt.
2018 beauftragten die EKR Prof. Schweizer, ein Gutachten zur Vereinbarkeit des LSCN mit der Bundesverfassung und dem Völkerrecht zu erstellen. Das Gutachten kam zum Schluss, dass das LSCN gegen verschiedene verfassungs- und völkerrechtliche Normen verstösst.
Gegen das LSCN wurde beim Bundesgericht eine Beschwerde eingereicht, woraufhin das Bundesgericht die Vereinbarkeit des LSCN mit dem Völker- und Verfassungsrecht in seinem Bundesgerichtsentscheid 145 I 73 geprüft hat. Es war der Ansicht, das LSCN verstosse nicht gegen das Verfassungs- und Völkerrecht. Da das LSCN eines der ersten seiner Art ist und anderen Kantonen möglicherweise als Vorlage für eigenen Gesetze zur Regelung des Aufenthalts von fahrenden Gemeinschaften dienen könnte, ist die Vereinbarkeit des Gesetzes mit der Bundesverfassung und dem Völkerrecht von allgemeiner Bedeutung für den Status und Schutz jener Menschen in der Schweiz, die eine fahrende Lebensform pflegen.
Vor diesem Hintergrund hat die EKR Frau Prof. Belser beauftragt, ein Kurzgutachten zu diesem Bundesgerichtsentscheid zu erstellen. Das Kurzgutachten kommt zum Schluss, dass das Bundesgericht den Pflichten der Schweiz zur Achtung und zum Schutz der Rechte der Roma, Sinti und Jenische und zur Förderung ihrer Identität zu wenig Gewicht beigemessen und die Beschwerde zu Unrecht abgewiesen hat.