Autoren
Marianne Helfer ist Leiterin der FRB. marianne.helferherreraerazo@gs-edi.admin.ch.
Alain Stampfli ist wissenschaftlicher Mitarbeiter der FRB. alain.stampfli@gs-edi.admin.ch
Die Existenz von Rassismus in der Schweiz wird heute nicht mehr in Frage gestellt. Doch wie steht es mit dem Verständnis von strukturellem Rassismus? Wie kann Rassismus als strukturelles Problem anerkannt und bekämpft werden? Marianne Helfer, Leiterin der Fachstelle für Rassismusbekämpfung (FRB) und Alain Stampfli, wissenschaftlicher Mitarbeiter der FRB, im Dialog über drei Grundsatzfragen.
Wie können struktureller Rassismus und strukturelle Diskriminierung definiert werden? Was haben Gewalt und Othering damit zu tun? Und wie erkennen wir strukturellen Rassismus?
Marianne Helfer: Der Begriff ist nicht neu und doch nicht so geläufig. Die Arbeit an der Definition ist daher sehr wichtig. Die von der FRB formulierte Arbeitsdefinition (1) enthält zentrale Aspekte zur Beschreibung von struktureller Diskriminierung bzw. strukturellem Rassismus: Es geht um ein gesellschaftliches (kein individuelles) Problem, welches historisch gewachsen ist und sich auf Gruppen bezieht. Allerdings könnte noch ergänzt werden, wer diese Gruppen sind: Es handelt sich um Gruppen, welche durch Fremdzuschreibung anhand bestimmter kultureller oder physischer Merkmale rassifiziert wurden oder werden. Ohne diesen Prozess der Rassifizierung aufgrund tatsächlicher oder zugeschriebener Merkmale, kann nicht von Rassismus gesprochen werden. Diese Arbeit am Begriff ist ein laufender Prozess und bezieht sich auf sich ändernde fachliche und gesellschaftspolitische Debatten.
Alain Stampfli: Es stellt sich auch die Frage, ob die Definition etwas über die Auswirkungen von strukturellem Rassismus aussagen kann. Es ist zwar die Rede von Ausgrenzung und Benachteiligung, aber die Definition sagt wenig über den Alltag von Betroffenen und die Folgen für die Gesamtgesellschaft.
Marianne Helfer: Das stimmt. Für die Gesamtgesellschaft bedeutet struktureller Rassismus eine Ungleichheit der Machtverteilung und des Zugangs zu Rechten und Ressourcen entlang von rassistisch definierten Linien. Die Praxen, die daraus folgen, verstehe ich als die eigentliche Diskriminierung. Im Podcast der FRB beschreibt Vanessa Thompson (2) Rassismus als gesellschaftliches Machtverhältnis – und eben nicht als Beziehung zwischen Individuen. Das ist der Kern des Verständnisses von strukturellem Rassismus.
Alain Stampfli: Im Podcast geht Vanessa Thompson aber noch einen wichtigen Schritt weiter, wenn sie sagt, dass Rassismus die Gesellschaft nicht nur strukturiert, sondern auch hierarchisiert. Mit der Hierarchisierung wird deutlich, dass die Benachteiligung der einen immer auch mit der Bevorteilung oder mit Privilegien für andere verknüpft ist. Das zu thematisieren ist schwierig, weil viele Menschen unbewusst oder auch ganz offensichtlich davon ausgehen, mehr Anspruch auf gewisse Dinge zu haben als andere – und diesen Anspruch nicht aufgeben wollen, auch wenn das Gleichberechtigung bedeuten würde.
Marianne Helfer: Je nach gesellschaftlicher Positionierung und Situation verfügen die Menschen ja auch über sehr unterschiedliche Vor- und Nachteile. Entsprechend kostet es auch nicht alle gleich viel, gewisse Privilegien aufzugeben. Auch die Definition des Gegenübers resp. des «Anderen» ist wandelbar – dieses «Andere» muss immer neu geschaffen werden, um sich selbst davon abzugrenzen. Das «Eigene» gilt entsprechend als Norm und ist unsichtbar und unmarkiert.
Alain Stampfli: Genau – das Narrativ des «Anderen» wird immer wieder mit alten und neuen Bildern genährt (3). Die Herstellung solcher Narrative können wir aktuell an der Art und Weise beobachten, wie über Geflüchtete aus der Ukraine berichtet wird, die laufend von «anderen» Geflüchteten, wie zum Beispiel aus Syrien, Jemen oder zuletzt Afghanistan abgegrenzt werden. Die Abgrenzung findet oft unter dem Vorwand statt, dass Geflüchtete aus der Ukraine (kulturell) den Schweizerinnen und Schweizern näher seien. Auch das wirft viele Fragen auf: Woran wird die Nähe festgemacht? An einer vermeintlichen Kultur, der geographischen Lage oder der Hautfarbe?
Marianne Helfer: Die Arbeitsdefinition von strukturellem Rassismus in der Studie des Forums für Migrations- und Bevölkerungsstudien (SFM) (4) bringt noch einen weiteren Begriff ein – den der Herrschaft. Ich finde ihn sehr wichtig, weil er die Ausübung von Gewalt impliziert. An erster Stelle denkt man hier sicher an rassistische Polizeigewalt oder Beleidigungen, aber es geht auch um andere, subtilere Formen von Gewalt, wie etwa die Banalisierung rassistischer Erfahrungen oder eben strukturelle Formen von Gewalt wie Diskriminierung in der Schule oder bei der Arbeit, die schliesslich Menschen in schwierige Lebensumstände drängen.
Fazit: Zentrale Aspekte von strukturellem Rassismus sind also die Historizität, der Prozess der Rassifizierung und die Tatsache, dass es sich um ein gesamtgesellschaftliches Problem handelt. Struktureller Rassismus richtet sich im Alltag gegen Zugehörige «markierter» Gruppen, die von der Dominanzgesellschaft immer wieder als «anders» konstruiert und beschrieben werden. Diese Überlegenheitsansprüche waren prägend etwa für die kolonialen Beziehungen und werden fortlaufend reproduziert – im Umgang mit Zugewanderten und Minderheiten.
Wie tritt struktureller Rassismus auf? Wie lassen sich Diskriminierungserfahrungen als Ausdruck einer Struktur verstehen und abbilden? Welche Folgen haben strukturelle oder institutionelle Diskriminierung für die Betroffenen und für die Gesellschaft als Ganzes?
Alain Stampfli: Die Definition des SFM macht darauf aufmerksam, dass struktureller Rassismus Institutionen, Organisationen und Unternehmen prägt. Sie nimmt damit den Begriff des institutionellen Rassismus auf (5). Beispiele für institutionellen Rassismus gibt es zuhauf – am häufigsten genannt wird Racial Profiling. Ein dramatisches Beispiel ist die Aktion «Kinder der Landstrasse», welche über Jahrzehnte jenische Kinder ihren Familien wegnahm und fremdplatzierte. Weniger folgenreich, aber vielbeachtet, war die «Arena»-Sendung im Schweizer Fernsehen im Sommer 2020 im Zuge der Black-Lives-Matter-Proteste (6) . Obwohl die Beispiele so unterschiedlich sind, sind sie Ausdruck von institutionellem Rassismus: Es sind nicht Einzelpersonen, die mit einer bestimmten Absicht handeln, sondern Vertreterinnen und Vertreter von Institutionen, die sich im Setting ihrer Organisation mit bestimmten Normen, Ritualen und Aufträgen bewegen.
Marianne Helfer: Die Beispiele unterscheiden sich tatsächlich sehr stark – auch in Bezug auf das Ausmass ihrer Wirkung. Trotzdem haben sie zwei Dinge gemeinsam, die in Zusammenhang mit institutionellem Rassismus fast immer eine Rolle spielen: Einerseits die fehlende Auseinandersetzung mit Rassismus innerhalb der Institutionen, ja die Verhinderung dessen; andererseits die fehlende Repräsentation und Chancengerechtigkeit für Menschen mit Rassismuserfahrung in den Institutionen.
Alain Stampfli: Den Beispielen gemeinsam ist auch die Frage, ob die Kritik an diesen Praxen und die darauffolgende Auseinandersetzung damit, wirklich nachhaltig sind. Führen diese Auseinandersetzungen wirklich zu einer dauerhaften, strukturellen Veränderung oder dazu, dass künftig das Thema gemieden wird aus Angst davor, Fehler zu machen? Dieses Dilemma muss ändern. Es muss für Institutionen als sinnvoll, ja nötig erachtet werden, Rassismus in ihren vier Wänden zu verhindern und Chancengerechtigkeit zu stärken.
Marianne Helfer: Die Folgen von strukturellem und institutionellem Rassismus wurden uns in der Pandemie der letzten zwei Jahre ja laufend vor Augen geführt. Unterdessen haben diverse Studien in vielen Ländern gezeigt, dass Angehörige von Minderheiten und rassifizierten Gruppen besonders verletzlich waren und sind und ihre Sterblichkeit höher ist. Gleichzeitig wurden aber zumindest eine Zeit lang, gewisse Migrant/-innengruppen geradezu für das Infektionsgeschehen verantwortlich gemacht. Die Rollen von «Opfern» und «Tätern» wurden also gewissermassen umgekehrt. (7)
Alain Stampfli: Das Beispiel der Pandemie führt auch noch einmal vor Augen, dass wir strukturellen Rassismus intersektional betrachten müssen. Die Krise hatte besonders negative Folgen für jene, die schon zuvor in prekären Verhältnissen lebten oder die beruflichen und gesundheitlichen Risiken ausgesetzt sind. Es geht also immer auch um andere Dimensionen wie Klassenzugehörigkeit und Geschlecht.
Marianne Helfer: Entsprechend bleiben Antirassismus-Politiken und -Praxen in ihrer Wirkung eingeschränkt, wenn sie nicht intersektional gedacht werden. Allerdings ist das eine grosse Herausforderung angesichts des sektoriellen Ansatzes im Recht oder auch in der Förderpraxis: Es gibt nicht eine allgemeine rechtliche Grundlage, sondern für die verschiedenen Diskriminierungsmerkmale je unterschiedliche. Das widerspiegelt sich auch in der Vielzahl unterschiedlicher Fachstellen und deren Förderpraxis.
Fazit: Die Erscheinungsformen von strukturellem und institutionellem Rassismus sind breitgefächert und wirken sich auf die Betroffenen in den verschiedensten Lebensbereichen aus. So wird das Potenzial von Kindern mit einer vermeintlich anderen Sozialisierung oftmals unterschätzt (8) . Familien mit Migrationsgeschichte haben grössere Schwierigkeiten, Wohnungen zu finden, und Menschen mit Rassismuserfahrung erleben häufiger Benachteiligung bei der Arbeitssuche (9) . Die fehlende Auseinandersetzung mit Rassismus bzw. die nicht vorhandene Sensibilität und die Untervertretung von Menschen mit Rassismuserfahrung in Entscheidungspositionen sind ausschlaggebende Faktoren dafür. Es ist also noch viel zu tun – doch wo können wir ansetzen?
Welche Strategien und Massnahmen sind angesichts der Komplexität von struktureller Diskriminierung zu entwickeln? Wie kann am wirkungsvollsten ein Problem angegangen werden, für das ein breites Verständnis fehlt? Wie sieht die Prävention aus, wenn es nicht um die Haltung von Einzelpersonen geht, sondern um gesellschaftliche Strukturen?
Alain Stampfli: Neben der Intersektionalität ist sicher die Schwierigkeit, strukturellen Rassismus überhaupt abzubilden, zu benennen. Einzelfälle können gemeldet werden, aber wie meldet man strukturellen Rassismus? Das ist eine der grössten Herausforderungen in der Rassismusbekämpfung, wenn es um strukturellen Rassismus geht.
Marianne Helfer: Wir gehen ja bei Rassismusvorfällen immer von den Betroffenen aus – was auch richtig ist. Bei strukturellem Rassismus muss sich der Blick aber von den individuellen Fällen ausgehend auf das Ganze und die Strukturen richten. Daten und Statistiken helfen. Aber es gelingt bisher schlecht – obwohl Studien zu Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt und auf dem Wohnungsmarkt oder zu Racial Profiling zeigen, dass es nicht einfach ein individuelles Problem gibt, sondern ein strukturelles.
Alain Stampfli: Am verheerendsten ist das vielleicht in der Schule: Die systematische Benachteiligung von Kindern (mit Migrationsbiografie) hat massive Folgen für die Gestaltungsmöglichkeiten dieser Kinder in ihrem späteren Leben. Das geschieht eben nicht aufgrund individueller Rassismen der Lehrpersonen, sondern wegen intersektional wirkender rassistischer Strukturen – angefangen bei der sozialen Durchmischung des Schulstandorts, über die Bewertung von Kompetenzen bis hin zur Beziehung mit den Eltern. Im Monitoring-Bericht der FRB wird strukturelle Benachteiligung schon aufgezeigt – aber die Datenlage in der Schweiz ist diesbezüglich wenig hilfreich, da sich die Zahlen fast immer auf Migration beziehen. Doch die strukturelle Diskriminierung ist nicht immer an Migration gebunden, zumal viele Menschen, die von strukturellem Rassismus betroffen sind, nur die Schweiz kennen.
Marianne Helfer: Neben der Datenlage muss auch gesagt werden, dass die fehlende gesellschaftliche und politische Anerkennung des Problems eine Hürde ist, um langfristig und nachhaltig angelegte Strategien dagegen zu entwickeln, die mit den entsprechenden Ressourcen ausgestattet sind.
Alain Stampfli: Gefragt wäre ja unbedingt auch eine Vielfalt unterschiedlicher Ansätze – Monitoring, Forschung, Projekte der institutionellen Veränderung, Sensibilisierungsarbeit…
Marianne Helfer: Unbedingt! Bei der Fachstelle werden wir oft gefragt, was es denn nun brauche gegen Rassismus – so als liesse sich ein gesellschaftliches Problem mit einem einzigen Instrument oder Programm bekämpfen. Dabei braucht es viele verschiedene Massnahmen auf unterschiedlichen Ebenen.
Alain Stampfli: Gute Ansätze der institutionellen Veränderung gibt es ja unterdessen zuhauf – gerade im Kulturbereich nehmen sich immer mehr Institutionen die Zeit, um sich selbst in kritischen Prozessen zu durchleuchten und zu schulen. Auch gibt es immer mehr Leute, die über das Knowhow verfügen. Dieses Wissen kann und muss abgeholt werden.
Marianne Helfer: Neben diesem Engagement braucht es aber schon verbindlichere Vorgaben – wie es beispielsweise in den Kantonalen Integrationsprogrammen probiert wird, die sich ja notabene auf eine entsprechende gesetzliche Grundlage stützen (10) . Und es braucht Kompetenzaufbau in den Institutionen selber, am sinnvollsten schon im Rahmen der Ausbildung in allen Bereichen – sei es Gesundheit, Bildung, Medien oder Polizei.
Alain Stampfli: Letztlich geht es um die Frage, in welcher Gesellschaft wir leben werden und wollen. Es ist ein Entscheid der Mehrheitsgesellschaft, mit den auf strukturellem Rassismus fussenden sozialen und ökonomischen Ungleichheiten zu leben. Sie kann sich auch dagegen entscheiden.
Fazit: Eine zentrale Herausforderung bei der Thematisierung und Bekämpfung von strukturellem Rassismus ist dessen Dokumentation – wir müssen strukturellen Rassismus noch besser sichtbar machen und beschreiben können. Und die Debatte dazu muss eine gesamtgesellschaftliche werden – die Bekämpfung von (strukturellem) Rassismus kann nicht an die Betroffenen und an einzelne Fachstellen delegiert werden. Institutionen und Gesellschaft sind gefragt, sich nachhaltig und selbstkritisch mit ihren Normen und Regeln, Werten und Kulturen auseinanderzusetzen.
(1) «Strukturelle Diskriminierung bezeichnet eine in der Gesellschaft begründete und historisch gewachsene Ausgrenzung und Benachteiligung bestimmter Gruppen, welche als «normal» hingenommen und deshalb auch nicht unbedingt wahrgenommen oder hinterfragt wird. […] Mit strukturellem Rassismus können weitergehend auch durch Tradition, Sozialisation und Erziehung geprägte Welt- und Menschenbilder bezeichnet werden, die weitgehend unbewusst Werte, Einstellungen und Handlungen prägen.» Siehe www.frb.admin.ch> Begriffe.
(2) Vanessa Eileen Thompson sprach in der zweiten Folge des FRB-Podcasts «Reden wir! 20 Stimmen zu Rassismus» über strukturellen Rassismus. Siehe www.frb.admin.ch/podcast
(3) Ozan Zakariya Keskinkiliç 2021: Muslimaniac. Die Karriere eines Feindbildes.
(4) «Struktureller Rassismus – englisch und französisch oft als systemischer Rassismus bezeichnet – ist zu verstehen als gesellschaftliches System von Diskursen, Handlungsmaximen und Normvorstellungen, die aus historisch gewachsenen Herrschaftsformen hervorgehen und tendenziell bestehende Ungleichheitsverhältnisse von rassifizierten Gruppen reproduzieren. Er prägt auch politische, ökonomische und zivilgesellschaftliche Institutionen, Organisationen und Unternehmen.»
(5) Siehe dazu die Roadmap «institutionelle Öffnung» der FRB. Sie zeigt anschaulich, wie sich institutioneller Rassismus äussert und wie dagegen vorgegangen werden kann.
(6) Die «Arena» vom 12. Juni 2020 mit dem Titel «Jetzt reden wir Schwarzen» wurde stark kritisiert, weil die Mehrheit der Gäste weiss war und kaum über ausgewiesene Expertise zum Thema verfügte. Die Auswahl der Gäste und die damit einhergehenden Aussagen dieser, führte dazu, dass die rassistischen Erfahrungen der Betroffenen relativiert und nicht ernst genommen wurden. Fraglich war auch die Gegenüberstellung von einem Comedian und Politiker/innen in einem solchen Kontext.
(7) Yasemin Shooman 2014: «…weil ihre Kultur so ist». Narrative des antimuslimischen Rassismus.
(8) Denise Efionayi-Mäder und Didier Ruedin 2017: «Anti-Schwarzen-Rassismus in der Schweiz – Eine Bestandesaufnahme»
(9) Siehe Rassistische Diskriminierung in der Schweiz 2019/2020
(10) Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (Ausländer- und Integrationsgesetz, AIG), (SR142.20): Art. 53 und 56.