TANGRAM 46

Diskriminierung und Medien: ein Überblick über die systemischen Herausforderungen

Autoren

Annik Dubied besitzt einen Doktortitel in Information und Kommunikation und ist ordentliche Professorin für Journalismus und Kommunikation an der Akademie für Journalismus und Medien (AJM) der Universität Neuenburg. annik.dubied@unine.ch

Andrew Robotham besitzt einen Doktortitel in Journalismus und Medien und ist Postdoktorand an der Akademie für Journalismus und Medien (AJM) der Universität Neuenburg. andrew.robotham@unine.ch

In der Schweiz sind Fälle von expliziter und beabsichtigter Diskriminierung in der Nachrichtenberichterstattung die Ausnahme. Allgemein zeigen die Journalistinnen und Journalisten hier hohes Bewusstsein sowie eine unverkennbare Bereitschaft, das Thema richtig anzugehen. Wie kommt es also, dass es bei einigen Inhalten trotzdem zu Diskriminierungseffekten kommt?

Um die Ursachen der Diskriminierung durch Schweizer Nachrichtenmedien zu untersuchen, muss zunächst einmal anerkannt werden, dass Diskriminierung existiert. Geht man jedoch von der Antirassismusstrafnorm (Art. 261bis StGB) aus, ist die Bilanz eindeutig: Konzentriert man sich auf die allgemeinen Nachrichtenmedien, sind Medienberichte, die strafrechtlich relevant wären, in unserem Land ausserordentlich selten oder gar inexistent.

Sich darüber hinauszuwagen, bedeutet, eine Prämisse zu akzeptieren, die häufig abgelehnt wird – vielleicht weil sie äusserst unbequem ist: Die Phänomene, die zur Diskriminierung beitragen, sind weit verbreitet, beruhen selten auf einer klar erkennbaren Absicht und wirken meist unauffällig. Diese Meinung wird von den Sozialwissenschaften fast einstimmig vertreten. Heute werden die schädlichen Auswirkungen solcher schleichenden und multifaktoriellen Mechanismen auf die gesamte Gesellschaft zunehmend erfasst. Eine entscheidende Rolle spielen dabei zwangsläufig die Nachrichtenmedien, die einen Einblick in die Welt um uns herum bieten und gleichzeitig Frames festlegen, die bestimmte Interpretationen begünstigen.

Im Auftrag der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR) haben wir potenziell diskriminierende Artikel in den drei grössten Sprachregionen des Landes analysiert. Ziel war es, zu verstehen, wie die Produktionssysteme der Nachrichtenmedien bei der Erstellung von Inhalten vorgehen, die unter dem Gesichtspunkt der Diskriminierung sensibel sind. Von Interesse waren für uns Nachrichten, deren Rezeption und Interpretation – insbesondere durch falsche Gleichsetzungen – aufgrund von Kumulationseffekten zu Vorurteilen beitragen, die in Stigmatisierung münden.

Es geht bei der Analyse nicht darum, einen bestimmten Journalisten oder ein bestimmtes Medium als rassistisch oder fremdenfeindlich zu bezeichnen, sondern darum, zu verstehen, wie ein bestimmtes System – in diesem Fall die Nachrichtenproduktion – trotz allem zur Diskriminierung beitragen kann. Die untersuchten journalistischen Berichterstattungen weisen verschiedene redaktionelle Linien auf und gehören dem an, was man als Publikumspresse bezeichnen kann. Einige Artikel haben negative Stereotype eingesetzt sowie Vorurteile reproduziert und so zur Diskriminierung beigetragen. Deshalb zielte unsere Studie darauf ab, besser zu verstehen, wie diese Artikel und ihre problematischen Elemente entstanden sind.

Im Allgemeinen liegt der Fokus der Berichterstattung von religiösen, nationalen und ethnischen Minderheitengemeinschaften tendenziell auf Kriminalität sowie auf Verhaltensweisen oder Kulturpraktiken, die als abweichend gelten. Auf die Frage, ob über die besagten Fakten berichtet werden muss oder nicht, wollen wir hier nicht genauer eingehen, sondern lediglich darauf hinweisen, dass diese Fälle oft den Grossteil der Medienberichterstattung über die betreffenden Minderheiten ausmachen. Framing (re)produziert und bestärkt die negativen Stereotype, die Hauptbestandteile der Vorurteile. Letztere wiederum sind die Schlüsselelemente der Stigmatisierung, welche Mitglieder dieser Gruppen tagtäglich erfahren müssen.

Solche Fragen sind Gegenstand unzähliger Studien zu Informations- und Unterhaltungsmedien, z. B. van Dijk 2016 und Bhatia et al. 2018. Unabhängig von der redaktionellen Linie oder der politischen Haltung weisen die meisten Nachrichtenmedien die Vorstellung vehement zurück, dass die von ihnen produzierten Informationen zu Diskriminierung und Stigmatisierung beitragen könnten, selbst wenn dies unbeabsichtigt geschieht. Dass die Suche nach der Wahrheit im Dienste des öffentlichen Interesses – die journalistische Maxime schlechthin – Diskriminierung begünstigen kann, ist schwer zu akzeptieren. Wenn auch einige wenige Journalistinnen und Journalisten mit böswilligen Absichten, einem provokativen Ton oder einer schlichtweg rassistischen Einstellung für die problematischsten Produktionen verantwortlich sind, bleiben sie doch die Ausnahme. Sie werden von ihren Kolleginnen und Kollegen eher geächtet und müssen mit rechtlichen Sanktionen rechnen. Abgesehen von den problematischsten Fällen bleibt die Feststellung jedoch eindeutig: Die Nachrichtenmedien beteiligen sich unfreiwillig an der Schaffung und Reproduktion negativer Stereotype, die in Vorurteilen und Diskriminierungen münden, die das Zusammenleben schwer belasten.

Dennoch haben sich sehr wenige Untersuchungen mit dieser Frage anhand von Berufspraktiken und den dazugehörigen Produktionssystemen befasst. Maneri und Ter Wal (2005: 5) sind der Ansicht, «dass Vorurteile keine Erklärung für alles sind».Weiter plädieren sie daher für einen Ansatz, der die Faktoren hinterfragt, die den Medienproduktionssystemen zugrunde liegen: «Die Akzentuierung von abweichenden Verhaltensweisen und Kriminalität von Zugewanderten durch die Medien ist auch das Ergebnis von Routinen und Zwängen, die mit der Nachrichtenproduktion verbunden sind.»

Aus diesem Grund haben wir uns mit dem Medienkontext der diskreten und fast immer verleugneten Diskriminierung auseinandergesetzt und uns auf die systemischen Aspekte der Produktion von Medientexten mit potenziell diskriminierenden Auswirkungen konzentriert. Unter «systemisch» verstehen wir die besondere Art und Weise, wie die Medienproduktionssysteme funktionieren und konfiguriert sind. Aus unseren Analysen der Berichterstattungen ergeben sich mehrere Punkte, welche die Erkenntnisse aus der wissenschaftlichen Literatur ergänzen.

Wie oben angedeutet, haben die Journalistinnen und Journalisten der Schweizer Publikumspresse keine besonders diskriminierenden Ansichten oder Überzeugungen. Wie in anderen sozialen Kontexten auch, existieren Diskriminierungseffekte oft trotz der Menschen, die sich äussern, nicht nur ihretwegen. Unsere Fallstudien haben gezeigt, dass sich die Redaktionsmitglieder in hohem Masse der Diskriminierungsproblematik bewusst sind, «guten Willen zur Nichtdiskriminierung» zeigen und sich ihrer Verantwortung diesbezüglich bewusst sind. Ihre Fähigkeit, ihre Entscheidungen kritisch zu betrachten, ist wichtig. Gleichzeitig entwickeln sie Mittel und Werkzeuge, die es ihnen ermöglichen, eine Berichterstattung zu liefern, die einerseits der Wahrheit so nahe wie möglich kommt und andererseits die Betroffenen so respektvoll wie möglich behandelt (zwei der drei Grundwerte des Berufskodex: Wahrheit, Unabhängigkeit und Respekt für die Menschen). Dennoch geraten Journalistinnen und Journalisten häufig in Situationen, die sie nicht zufriedenstellend behandeln können. Dies ist typischerweise der Fall, wenn die Herkunft einer Person für das Verständnis eines Kriminalfalls erwähnt werden muss, diese Erwähnung aber missbräuchliche Verallgemeinerungen bei einigen Mitgliedern der Leserschaft fördert.

Während die Journalistinnen und Journalisten ein hohes Mass an Reflexivität in Bezug auf das Diskriminierungspotenzial ihrer eigenen Produktionen besitzen, ist dies in Bezug auf die oben genannten Verzerrungen der Frames und Themenwahl weniger der Fall. Auch wenn es nicht darum geht, an ihrer Stelle zu entscheiden, welche Informationen berichtenswert sind, sollte dennoch eine weitere Verzerrung hinterfragt werden, nämlich die der Unterberichterstattung über Menschen aus Minderheiten in unproblematischen Kontexten. Die Frage stellt sich, wie Menschen aus grösseren in der Schweiz lebenden Bevölkerungsgruppen, insbesondere afrikanischer oder balkanischer Herkunft oder muslimischen Glaubens, in den Medien bei Themen, die weder Kriminalität noch als abweichend geltende Sitten betreffen, dargestellt werden.

Mehrere Eigenschaften des Mediensystems tragen in höherem Masse zur Entstehung potenziell diskriminierender Inhalte bei. Zu diesen Eigenschaften gehören u. a. der Wettbewerb, das Genre und das Format. Die wichtigste Auswirkung von starkem Wettbewerb ist der Zeitdruck bei der Verarbeitung und Veröffentlichung einer Information. Dies führt bei Berichten manchmal dazu, dass Kontextelemente weggelassen werden, die das Risiko missbräuchlicher Verallgemeinerungen minimieren könnten, oder dass sich problematische Begriffe und Formulierungen einschleichen, die ein sorgfältigeres Lektorat nicht durchgelassen hätte. Die unglückliche Verwendung des Begriffs «Zigeuner» ist nur ein Beispiel von vielen. Wegen des starken Konkurrenzdrucks entscheiden sich Medien manchmal auch bewusst für bestimmte Überschriften, um sich von anderen abzuheben. Es überrascht nicht, dass diese Logik bei kontroversen Themen mit hohem Diskriminierungspotenzial zum Tragen kommt. So beschliesst ein Medium beispielsweise, die Nationalität einer tatverdächtigen Person zu erwähnen, weil die Konkurrenz dies nicht getan hat. Auch erzählerische Entscheidungen und Formatvorgaben können das diskriminierende Potenzial einer Produktion erhöhen. Ein aktuelles Ereignis als Story zu bringen statt als klassische sachliche Nachricht kann zu Formulierungen führen, die auf negative Stereotypen verweisen. Da in einer gedruckten Zeitung nur ein stark begrenzter Platz für eine Nachricht vorgesehen ist, müssen Journalistinnen und Journalisten oft Kontextelemente opfern, die problematische Gleichsetzungen verhindern könnten. Das Weglassen von eigentlich unerlässlichen Informationen über die Mehrheitsmeinungen der Musliminnen und Muslime in der Schweiz zu Themen wie Beschneidung, Dschihad oder Scharia ist eher auf Zeitdruck und Platzbeschränkungen als auf eine diskriminierende Medienagenda zurückzuführen.

Unsere Studie bestätigt zudem, was in anderen Forschungsarbeiten nachgewiesen wurde, nämlich dass viele externe Faktoren in das System der Nachrichtenproduktion eingreifen. Quellen und ihre Zitierweise (ausgewählte Passagen, Hervorhebung von Zitaten in Titeln oder Zwischentiteln) spielen eine wesentliche Rolle bei der Entstehung potenziell diskriminierender Effekte. Sie können problematische Frames oder Bezeichnungen hervorbringen und die verschiedenen Akteure der Medienberichterstattung verlassen sich gerne auf sie. Ein erster Framing-Effekt tritt ein, wenn bestimmte Quellen, die in Titel, Lead oder Zwischentiteln zitiert werden, eine bestimmte Sichtweise oder Bezeichnung vorgeben:

«Rassistische Ideologien sind nicht angeboren, sondern erlernt. Sie werden grösstenteils durch den öffentlichen Diskurs erworben. Der öffentliche Diskurs wird von den symbolischen Eliten kontrolliert. Dadurch tragen die symbolischen Eliten eine grosse Verantwortung für die Produktion und Reproduktion verschiedener Formen von Rassismus in der Gesellschaft, selbst wenn der populistische Rassismus das Potenzial hat, von selbst zu einer gesellschaftlichen Kraft zu werden.» (van Dijk 2011: 10)

Wenn beispielsweise ein rassistisches oder fremdenfeindliches Zitat einer öffentlichen Person für Polemik sorgt, ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass ebendieses Zitat als Überschrift für den Bericht rund um diesen Fall verwendet wird.

Informationen aus polizeilichen Quellen werden manchmal eins zu eins reproduziert und ermöglichen es so, sich von der Verantwortung zu befreien (häufig trotz des Verlusts von Kontextelementen). Ein ähnliches Sich-Entledigen der Verantwortung tritt bei Inhalten von Presseagenturmeldungen auf; ebenso dienen bestimmte Quellen (aus der Politik oder von Einzelpersonen) als Verortung für einen Artikel, auch ihre Stellungnahmen, ohne dass dies problematisiert wird. Darüber hinaus ist das Gewicht institutioneller Quellen in allen journalistischen Berichterstattungen bekannt. «Die Feldforschung zeigt besser, welchen starken Einfluss die Quellen, hauptsächlich Polizei und Justiz, auf die tägliche Produktion von ‹Vermischten Meldungen› haben», so Laurens, Darras und Berthaut (2009: 55). Das Abstellen auf institutionellen Inhalt, was Journalistinnen, Journalisten und ihre Medien aus der Verantwortung nimmt, wiegt im Hinblick auf die Polizei besonders schwer. Letztere zeigt übrigens ein hohes Mass an Bewusstsein für diese schwierigen Fragen, was sich in den von uns geführten Interviews bestätigt hat. Aber wieder gilt: Das blosse Bewusstsein für das Problem reicht nicht immer aus, um es zu lösen.

Als Fazit der Studie lassen sich mehrere Elemente festhalten, die neue Überlegungen zur Vermeidung potenziell diskriminierender Berichterstattung ermöglichen.
Wie wir beim Vorbereiten dieser Untersuchung postuliert hatten, sind potenziell diskriminierende Effekte weder unikausal noch vom ausdrücklichen Willen einer oder eines Einzelnen getrieben. Unsere Analysen zeigen Prozesse mit mehreren Entscheidungsschritten, an denen viele verschiedene Akteure beteiligt sind, die alle zur potenziell diskriminierenden Aufladung des Endprodukts beitragen können: von der Quelle über den Übersetzungsdienst der Nachrichtenagentur zur Redaktionssitzung bis hin zur Schlussredaktion und Neutitelung oder der Moderation von Online-Kommentaren, ohne die Recherche- und Redaktionsarbeit des Journalisten bzw. der Journalistin zu vergessen. Die Entscheidungen und Abwägungen werden immer vielfältiger, variieren, kumulieren sich, widersprechen sich manchmal und werden zudem von externen Faktoren beeinflusst (Konkurrenzdruck, Redaktionsschluss, Aufkommen neuer Fakten in den Nachrichten aufgrund ihres Transgressionspotenzials, Anfragen von Politikerinnen oder Lesern an die Redaktion, politischer Kontext usw.).

Die untersuchten Berichterstattungen zeigen also das Auftreten potenziell diskriminierender Effekte auf Dimensionen, die weniger klar kontrollierbar sind als eine problematische Bezeichnung oder eine explizite Stigmatisierung einer Person. Es sind eher implizite, «diskrete» und multifaktorielle Dimensionen, wie die Wahl eines Themas und eines Zeitpunkts oder einer Erzählform, die fehlende Klärung zu einer Aussageverantwortung oder auch ein intuitives/gewohnheitsmässiges oder von einer externen Quelle diktiertes Framing, die zu potenziellen Diskriminierungseffekten führen. Oft handelt es sich dabei um Dimensionen, welche die Redaktionen nicht vollständig beherrschen können. Caliendo (2011: 81) merkt dazu an:

«Es wäre unzutreffend zu sagen, dass Rassismus aufgrund von Botschaften, die von den Nachrichtenmedien und der Populärkultur ausgehen, fortbesteht. Es ist jedoch unbestreitbar, dass bereits bestehender Rassismus durch solche Botschaften sowohl verstärkt als auch fortgeschrieben wird, unabhängig davon, ob sie explizit oder implizit geäussert werden.»

Die Dimensionen der Verstärkung und des Impliziten, die im obigen Zitat hervorgehoben werden, sind in diesem Zusammenhang besonders wichtig. Hinzu kommt die kollektive Dimension der Produktion von potenziell diskriminierenden Medienartikeln, die zwar von einer einzigen Person unterzeichnet sind, aber aus mehreren Quellen stammen. Eine Stigmatisierung eines einzelnen Individuums oder einer Gruppe von Individuen (Medienschaffende), die voll und ausschliesslich für potenziell diskriminierende Berichterstattung verantwortlich sind, würde ihr Ziel verfehlen und möglicherweise dazu führen, dass der oben zitierte «gute Wille zur Nichtdiskriminierung» geschwächt würde.

Unsere Studie zeigt klar, dass das Risiko, der Diskriminierung beschuldigt zu werden, in allen Nachrichtenmedien ständig in die Überlegungen der Journalistinnen und Journalisten einfliesst. Unabhängig davon, ob die getroffenen Entscheidungen die richtigen sind, ist der Spielraum oft gering zwischen dem Vorwurf, «Vorurteile zu verstärken», und demjenigen, «im Namen der politischen Korrektheit die Wahrheit zu verbergen». Journalistinnen und Journalisten wissen das, denn sie stehen allein an vorderster Front, obwohl die Produktion von potenziell diskriminierenden Artikeln multifaktoriell ist. Die Faktoren hängen von einer Vielzahl von Akteuren in allen Phasen des Produktionsprozesses ab (vom Vorschlagen eines Themas bis zur Moderation der Kommentare, die durch die Veröffentlichung ausgelöst werden). Nach Abschluss dieser Studie bestätigt sich, dass die Hypothese einer diskriminierenden «Agenda» seitens des Journalisten bzw. der Journalistin entschieden verworfen werden muss zugunsten der Identifizierung von Strukturelementen, die potenziell auf die journalistische Produktion (textlich oder in anderer Form) einwirken, und zwar entlang der gesamten Produktionskette, einschliesslich im Vorfeld (auf der Ebene der Quellen) und im Nachgang des Schreibens. Die vorliegende Untersuchung hofft, den Weg für diese Identifizierung geebnet zu haben.

Link zur Studie:
www.ekr.admin.ch> Publikationen> Studien> 2022

Bibliografie:

Bhatia, Monish, Scott Poynting, et Waqas Tufail, Media, Crime and Racism, Springer, Cham, 2018.
Caliendo, Stephen M., « Race, Media & Pupular Culture », In : The Routledge companion to race and ethnicity eds. S. M. Caliendo et C. D. McIlwain, Routledge, London/New York, 2011.
van Dijk, Teun A., « Discourse and Racism: Some Conclusions of 30 Years of Research », In : Perspectives in Pragmatics, Philosophy & Psychology, Springer, Cham, 2011.
van Dijk, Teun A. 2. Racism and the Press, Routledge, London/New York, 2016.
Laurens, Sylvain, Eric Darras, & Jérôme Berthaut, « Pourquoi les faits-divers stigmatisent-ils ? L’hypothèse de la discrimination indirecte », In : Réseaux, La Découverte, Paris, 2009.
Maneri, Marcello, et Jessika Ter Wal. « The Criminalisation of Ethnic Groups: An Issue for Media Analysis », In : Forum: Qualitative Social Research, 6(3), Berlin, 2005.