TANGRAM 38

Zugang zur Justiz auf internationaler Ebene

Zusammenfassung des Artikels
«L’accès à la justice sur le plan international. Les mécanismes incontournables de la protection contre la discrimination» (französisch)

Autoren

Maya Hertig ist Ordentliche Professorin an der Universität Genf mit Schwerpunkt schweizerisches, europäisches, vergleichendes Verfassungsrecht und Schutz der Menschenrechte. Sie ist Mitglied der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus und des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes. Maya.Hertig@unige.ch

Viera Pejchal ist Assistentin am Institut für öffentliches Recht an der Universität Genf. Ihr Forschungsschwerpunkt sind die Menschenrechte, im Besonderen die Meinungsäusserungsfreiheit und ihre Grenzen.
Viera.Pejchal@unige.ch

Julien Marquis absolviert derzeit ein Anwaltspraktikum und verfasst ein Doktorat an der Universität Genf über die Klagebefugnis vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
jmarquis@avocats.ch

Seit Mitte des 20. Jahrhunderts hat der internationale Schutz der Menschenrechte an Bedeutung gewonnen. Zur Bewahrung dieser Rechte sind die internationalen Instrumente wichtig, da sie an die Stelle der nationalen Gesetze treten, wenn diese bei der Bestrafung oder Prävention von Diskriminierung versagen.

Zwei Abkommen sind in diesem Zusammenhang zu erwähnen: die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), die 1950 vom Europarat verabschiedet wurde, und das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (CERD), das die Vereinten Nationen 1965 angenommen haben.

Die beiden Abkommen werden durch je eine eigene Instanz kontrolliert, nämlich den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, dessen Urteile verbindlich sind, und den UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung, dessen Anträge zwar keine rechtskräftigen Urteile darstellen, von den Staaten jedoch anerkannt werden müssen. Gewisse Faktoren können den Zugang zur Justiz erschweren: zu geringe Kenntnisse der entsprechenden Mechanismen, finanzielle Schwierigkeiten oder psychologische Schranken.

Zugang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte