TANGRAM 38

Ein Diskriminierungsfall vor Gericht. Beispiel aus der Praxis

Zusammenfassung des Artikels
«Face à la discrimination, porter son cas en justice. Exemple» (französisch)

Autorin

Adola Fofana ist Anwalt und Ombudsmann der Beobachtungsstelle Centre Ecoute Contre le Racisme in Genf.
fofana.law@citycable.ch

Was bedeutet der Zugang zur Justiz bei Rassendiskriminierung konkret? Illustration anhand eines Falls, der von der Beobachtungsstelle von Rassismus (Centre Écoute contre le racisme, C-ECR) in Genf begleitet wurde.

Die Person, die mit ihrem Fall an das C-ECR gelangte, ist Schweizerin haitianischer Herkunft und arbeitet als Betreuerin in einem Genfer Altersheim. Einer ihrer Kollegen, der die Aufgabe hat, den Insassen die Zeitungen vorzulesen («der Vorleser»), provozierte die Frau, indem er Affen nachahmte, und machte ihr gegenüber immer wieder rassistische Bemerkungen. Er ertrug es nicht, Anweisungen von ihr entgegenzunehmen. Die Frau versuchte mehrmals, ihre Vorgesetzten darauf aufmerksam zu machen, und erreichte die Einberufung einer Sitzung, die allerdings immer wieder verschoben wurde.

Als die Sitzung endlich stattfand, stritt der Vorleser die Angelegenheit nicht ab und liess sich auch zurechtweisen. Der Direktor machte klar, dass er ein solches Verhalten nicht toleriere, sagte aber auch, dass der Vorleser «gut» arbeite. Zur Klärung der rassistischen Äusserungen sollte der Vorleser von der Person überprüft werden, die ihn eingestellt hatte. Es wurde von ihm nicht verlangt, dass er sich entschuldige, und auch er selber tat dies aus eigenem Antrieb nicht. Da die Frau mit diesem Ergebnis nicht zufrieden war, richtete sie sich an das C-ECR, das ihr unentgeltlich bei der Abfassung einer Klage behilflich war.

Allgemein ist die Hauptschwierigkeit, den Beweis für den eingeklagten Sachverhalt zu erbringen. Ein weiteres Hindernis ist die Dauer des Verfahrens. Im vorliegenden Fall war es erst nach rund einem Jahr abgeschlossen.