Autorin
Die Psychologin und Juristin Eva Wiesendanger ist stellvertretende Leiterin der Fachstelle Rassismusbekämpfung FRB.
eva.wiesendanger@gs-edi.admin.ch
Aufgrund der kantonalen Integrationsprogramme (KIP) bieten heute fast alle Kantone eine spezialisierte Beratung für die Opfer rassistischer Diskriminierung an. Oft kommen aber gerade subtilere diskriminierende Vorfälle in anderen Zusammenhängen zur Sprache.
Häufig erleben Betroffene einen diskriminierenden Vorfall in Zusammenhang mit existentiellen Fragestellungen wie etwa Wohnungs- oder Stellenverlust. Der Vorfall kommt dann «wie nebenbei» etwa im Rahmen eines Gesprächs beim Mieterverband, bei der Gewerkschaft oder beim Schulsozialdienst zur Sprache. Wenn diese Stellen nicht angemessen darauf reagieren und die Personen nicht gezielt weiter vermitteln, nützt auch das professionellste Beratungsangebot wenig.
Es ist für nicht spezialisierte Stellen nicht immer einfach zu erkennen, ob eine rassistische Diskriminierung vorliegt oder nicht. Drei Leitfragen können hier Orientierung bieten:
Die dazu nötige Information und Sensibilisierung kann nur in den jeweiligen Branchen und Organisationen erfolgen. Ein gutes Beispiel liefert der Berufsverband AvenirSocial –
Soziale Arbeit Schweiz. Er stellte fest, dass «auch in der Praxis der Sozialen Arbeit Andeutungen von Klientinnen und Klienten ungehört verhallen oder Sozialarbeitende sich mitunter selber von oft unbewussten Vorurteilen leiten lassen». Angesichts der besonders wichtigen Rolle der Sozialarbeitenden bei der Erkennung und Triage rassistischer Diskriminierung hat der Verband deshalb in Zusammenarbeit mit der Fachstelle für Rassismusbekämpfung des Bundes (FRB) einen Leitfaden zum Thema herausgegeben und organisiert auf Anfrage entsprechende Workshops.
Weitere Beispiele sind auch im Gesundheitswesen zu finden. So bietet das Schweizerische Rote Kreuz Sensibilisierungs- und Bildungsangebote an zur Prävention von rassistischer Diskriminierung. Zu wünschen wäre, dass sich weitere Branchen und Organisationen davon inspirieren lassen. Denn das schweizerische Diskriminierungsschutzrecht ist komplex und gerade im privatrechtlichen Bereich mit einer gewissen Rechtsunsicherheit verbunden. Umso wichtiger ist es, dass von rassistischer Diskriminierung Betroffene die Vorfälle direkt in ihrem Umfeld besprechen können, um sich dann bei Bedarf an eine spezialisierte Beratung zu wenden. Auch dies ist ein wichtiger Schritt hin zur Sicherstellung des Zugangs zum Recht.
Bibliografie
Rassistische Diskriminierung und Diskriminierungsschutz konkret. Ein Leitfaden für die Praxis der Sozialen Arbeit. Avenir Social, Soziale Arbeit Schweiz, 2016. www.avenirsocial.ch> Aktuell> News> Neuer Leitfaden für die Praxis der Sozialen Arbeit – Rassistische Diskriminierung und Diskriminierungsschutz konkret
www.redcross.ch> Für Sie da> Gesundheit/Integration> Angebote zur Bekämpfung von Rassismus im Gesundheitswesen