Autoren
Yves de Matteis und Laurent Tischler sind Projektbeauftragte des Ausländerintegrationsbüros Genf, Bureau de l’intégration des étrangers à Genève.
yves.dematteis@etat.ge.ch
laurent.tischler@etat.ge.ch
Wie unterscheidet sich ein Projekt zur Rassismusprävention von einem Integrationsprojekt? Wie sieht ein gutes Vorgehen bei der Bekämpfung von Rassismus aus? Ausländerintergrationsstellen, die auch für die Rassismusprävention zuständig sind, sehen sich oft mit diesen beiden Fragen konfrontiert. Sie zeigen, dass die Abgrenzungen und Wechselwirkungen zwischen Integrationspolitik und Rassismusbekämpfung in der Praxis nicht klar wahrgenommen werden. Auch wenn beide Bereiche für sich eine eigene Umsetzung verdienen, sind sie doch untrennbar miteinander verbunden. Zur Illustration einige Beispiele aus Genf.
Wie andere Fachstellen setzt sich auch das Ausländerintegrationsbüro des Kantons Genf (Bureau de l’intégration des étrangers du canton de Genève, BIE) mit der Beziehung zwischen Integrationspolitik und Rassismusprävention auseinander. Wie unterscheiden sich die konkreten Projekte in diesem Kontext?
Erste Feststellung:Die Integrationsprojekte konzentrieren sich auf den Zugang zu den Leistungsangeboten und auf die Teilhabe der Migrantinnen und Migranten am öffentlichen und sozialen Leben (Arbeit, Bildung, Wohnen, Politik usw.), während die Rassismuspräven-
tionsprojekte darauf ausgerichtet sind, Benachteiligungen beim Zugang zu diesen Lebensbereichen zu beseitigen und gegen Rassismus und Vorurteile zu kämpfen.
Zweite Feststellung:Diese Ziele sind unterschiedlich, aber untrennbar verbunden. Ein offener Zugang zum sozialen Leben reicht nicht aus, es braucht eine gleichberechtigte Teilhabe. Dazu müssen Hindernisse aus dem Weg geräumt und Diskriminierungen abgebaut werden, insbesondere wenn es um Ethnie, Nationalität oder Religion geht.
Dritte Feststellung:Die Massnahmen müssen klar abgegrenzt werden, damit sich die Rassismusprävention nicht im grösseren Rahmen der Integrationsprojekte auflöst. Ohne diese Abgrenzung gefährdet man die Massnahmen und verwendet mehr Zeit darauf, die Existenz von Rassismus zu beweisen, als auf die Diskussion von Handlungsachsen und die Entwicklung passender Strategien.
Drei Projekte zur Rassismusprävention, die in den letzten Jahren vom BIE unterstützt wurden, illustrieren diese Feststellungen. 2017 gab es einen Thementag über Rassendiskriminierung in der Arbeitswelt. Auf dem Programm: Standaktionen, Berichte von Betroffenen, ein Dokumentarfilm, eine Podiumsdiskussion und ein gemeinsames Essen zum informellen Austausch. 2016 wurden im Rahmen eines Projekts drei Gymnasialklassen mit dem Aufspüren rassistischer Kommentare im Internet beauftragt. Diese wurden in Zusammenarbeit mit Fachleuten auf Plakaten festgehalten und Passanten vorgelegt, von deren Reaktionen Aufnahmen gemacht wurden. Als letztes Beispiel eine Reihe von Anlässen, an denen die Vielfalt der muslimischen Welt illustriert wurde: Offene Türen in den Genfer Moscheen, eine Ausstellung über albanische Musliminnen und Muslime, die die jüdische Bevölkerung Albaniens vor den Nazis geschützt hatten, sowie eine Konferenz über die Besonderheiten der Musliminnen und Muslime der Balkanstaaten. Die genannten Projekte waren entweder auf eine spezifische Diskriminierung (Arbeitswelt), ein spezifisches Zielpublikum (Jugendliche) oder eine mit Vorurteilen behaftete Bevölkerungsgruppe (Musliminnen und Muslime) ausgerichtet.