Wie viele muslimfeindliche Vorfälle gibt es in der Schweiz? Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten. Trotzdem gibt es einige Instrumente, die sich dem Phänomen Muslimfeindlichkeit durch Zahlen annähern. Zwei davon werden im Folgenden vorgestellt.
Geht es um das Thema Muslimfeindlichkeit oder generell auch um Rassismus, kommt schnell die Frage auf, wie weit verbreitet Rassismus bzw. Muslimfeindlichkeit sind, und ob es Monitoring-Instrumente gibt, die diese messen können. Muslimfeindlichkeit ist aber kein Phänomen, das man mit einem «Fieberthermometer» messen könnte. Dennoch gibt es einige Instrumente, die versuchen, sich dem Phänomen Muslimfeindlichkeit durch Zahlen anzunähern. Die vorhandenen Daten können aber nur über Teilbereiche und verschiedene Aspekte des Auftretens von Rassismus und Muslimfeindlichkeit Auskunft geben und müssen immer in einem grösseren Kontext gesehen werden.
Im Fokus stehen nachfolgend Instrumente, die sich mit dem Dokumentieren von konkreten Vorfällen beschäftigen. Nicht eingegangen wird auf Studien, welche sich mit rassistischen Vorurteilen und Einstellungen der Bevölkerung beschäftigen.
Ein wichtiges Monitoring-Instrument ist die Urteilssammlung der EKR. Die kantonalen Gerichte und Strafverfolgungsbehörden sind rechtlich verpflichtet, alle Freisprüche, Verurteilungen, Strafbefehle und Einstellungsverordnungen zur Rassismusstrafnorm dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) zuzustellen, welcher diese dann in anonymisierter Form an die EKR weiterleitet. Die EKR fasst die Entscheide zusammen, versieht sie mit Stichwörtern und speist sie in die Datenbank ein. Die Zahlen der Urteilssammlung taugen aber nur begrenzt für eine Aussage zur Zunahme oder Abnahme von muslimfeindlichen Vorfällen, da viele Diskriminierungserfahrungen, die Muslime erleben, strafrechtlich nicht relevant sind und somit gar nicht in der Urteilssammlung auftauchen. Die Urteilssammlung ist eher für die Analyse der Rechtsprechung zur Rassismusstrafnorm von Interesse und für die Frage, wie sich die Rechtsprechung entwickelt.
Die Anzahl an Verurteilungen, die Muslimfeindlichkeit betreffen, ist sehr überschaubar. Die mit Abstand am meisten betroffene Opfergruppe sind die Juden. Dennoch ist es bezeichnend, dass die Zahl von Verurteilungen, in denen Muslime die Opfer waren, seit 2014 ein deutlich höheres Niveau erreichte als in den Vorjahren. Etwa 50 Prozent der entsprechenden Verurteilungen betreffen den Zeitraum 1995-2013, die anderen 50 Prozent die Jahre 2014-2016. Dieser Anstieg ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass die Flüchtlingsthematik seit 2014 stark im Mittelpunkt steht. Fast alle Verurteilungen seit 2014 betreffen Äusserungen in den sozialen Netzwerken, die sich häufig gegen muslimische Flüchtlinge richten. Die Schlussfolgerung, Muslimfeindlichkeit sei vorwiegend in den sozialen Medien zu finden, wäre aber zu einfach und würde ausblenden, dass die Urteilssammlung der EKR eben nur einen Teilbereich beleuchtet, nämlich den der strafrechtlich relevanten Vorfälle.
Eine andere Informationsquelle ist der Jahresbericht des Beratungsnetzes für Rassismusopfer, einem Zusammenschluss von 26 Fachstellen aus der ganzen Schweiz. Hier geht es um von Betroffenen gemeldete Vorfälle, die sich in den verschiedensten Lebensbereichen abspielen können und häufig strafrechtlich nicht relevant sind. Grundlage des jährlich erscheinenden Berichtes «Rassismusvorfälle aus der Beratungspraxis» ist die Datenbank DoSyRa (Dokumentationssystem Rassismusvorfälle), in welche jede Beratungsstelle ihre Fälle einspeist. Damit ein Fall in die Hauptauswertung des Berichts einfliesst, muss ein konkreter Fallbeschrieb vorliegen und auch die beratende Person der Ansicht sein, dass eine rassistische Diskriminierung vorliegt. Einfache Meldungen ohne Anspruch auf Beratung (z. B. ein anonymer Brief) sowie Fälle von nicht genügend erhärteten Diskriminierungen fliessen nicht in die detaillierte Auswertung ein, werden aber separat berücksichtigt. Unberücksichtigt bleiben Fälle, die zwar zu einer Beratungsleistung geführt haben, bei denen aber schlussendlich eine rassistische Diskriminierung ausgeschlossen werden konnte.
Die Anzahl der Beratungsfälle schwankt von Jahr zu Jahr. Daraus lässt sich dann aber nicht jeweils direkt eine Zunahme oder Abnahme des Rassismus, der Muslimfeindlichkeit oder sonstiger Diskriminierungsmotive ableiten. Es kann sehr viele Gründe für eine Abnahme oder Zunahme der absoluten Fallzahlen geben. Sei dies nun, dass Beratungsstellen, die nicht Mitglied im Beratungsnetz sind, mehr Personen beraten haben und diese Fälle folglich nicht dokumentiert worden sind, dass die Mitgliederstellen nicht genügend Ressourcen hatten, um genauso viele Fälle wie im Vorjahr zu bearbeiten, oder dass die Regeln für die Aufnahme von Fällen in den Auswertungsbericht verschärft wurden. Allerdings ist es von Bedeutung, wenn sich eine Veränderung über mehr als ein Jahr zeigt. Hierbei ist spannend zu sehen, dass der prozentuale Anteil an Fällen von Muslimfeindlichkeit oder Feindlichkeit gegen Menschen aus dem arabischen Raum in den letzten beiden Jahren auf deutlich höherem Niveau verblieben ist: In den letzten zwei Jahren machten diese 20 Prozent der Gesamtzahl der Fälle aus, in den Jahren zuvor waren es 10 Prozent.
Monitoring-Instrumente sind wie ein Tangram, das immer wieder neue Bilder ergibt, je nachdem, wie es zusammengesetzt wird und welche Puzzleteile zur Verfügung stehen. Um ein kohärentes Gesamtbild zusammensetzen zu können, ist es unumgänglich, die vorhandenen Informationen in ihrem Kontext zu verstehen. Dazu gehören natürlich auch die vorhandenen Zahlen, aber auch das Wissen über die aktuelle Beratungslandschaft in der Schweiz und ein Verständnis für die Dynamik in der Rechtsprechung zu Art. 261bis StGB.
Zusätzlich sind auch weitere Informationen einzubeziehen, wie z.B. die Intensität und die Art und Weise der Diskriminierungen, die Muslime erleben, und die Beobachtungen der EKR. Ein grosser Teil der Beobachtungen, der quantitativ unmöglich zu beziffern ist, betrifft «Posts» in den sozialen Medien und Blogs sowie Kommentare zu Artikeln von Onlinemedien. Auffallend ist auch die grosse Zahl an anonymen Zuschriften mit eindeutig muslimfeindlichen Inhalten, welche die EKR und ihre Mitglieder seit der Ankündigung der Fachtagung zur Muslimfeindlichkeit im letzten Frühjahr erhalten haben. In diesem Ausmass ist dies ein neues Phänomen.Monitoring-Instrumente sind wie ein Tangram, das immer wieder neue Bilder ergibt, je nachdem, wie es zusammengesetzt wird und welche Puzzleteile zur Verfügung stehen. Um ein kohärentes Gesamtbild zusammensetzen zu können, ist es unumgänglich, die vorhandenen Informationen in ihrem Kontext zu verstehen. Dazu gehören natürlich auch die vorhandenen Zahlen, aber auch das Wissen über die aktuelle Beratungslandschaft in der Schweiz und ein Verständnis für die Dynamik in der Rechtsprechung zu Art. 261bis StGB.